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Kleiner Waffenschein

 

 

Der " Kleine Waffenschein " berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen

Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 tragen (PTB im Kreis).

 

 ptb_im_kreis

Der Antrag ist bei der zuständigen Waffenbehörde des Hochtaunuskreises zu stellen

 

 

gaspistole

gasrevolver

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Meyer, Horst
Stellv. Fachbereichsleiter
3-214 06172-999-4810 06172-999-9825 E-Mail
Deibel, Svetlana 3-216 06172-999-4814 06172-999-9825 E-Mail
 
pdf .gif Antrag kleiner Waffenschein1

Vertretung: