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Sprengstoffrecht

Erlaubnisse nach §27 Sprengstoffgesetz


 

Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Teilnahme an Lehrgängen zum Erwerb der Berechtigung mit Sprengstoffen umzugehen; Erteilung, Verlängerung, Erneuerung, Erweiterung von Erlaubnisssen nach § 27 Sprengstoffgesetz für Vorderlader-, Wiederlader- und Böllerschützen, sowie Theaterpyrotechniker

 

Ansprechpartner/in

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Frahm, Ulrich
Fachbereichsleiter
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