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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

 

Kurzbeschreibung: 


Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.
Es muss dringend darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Wird der Antrag rechtzeitig, d.h. spätestens am letzten Geltungstag gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (z.B. der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als fortbestehend. Eine verspätete Antragstellung (nach abgelaufener Gültigkeit) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben. Der weitere Aufenthalt ist dann unerlaubt. Man ist ausreisepflichtig und darf keiner Beschäftigung mehr nachgehen.

 

 

Was wird benötigt?

 

Gebühren bzw. Kosten: 

Bitte beachten Sie, dass für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel Gebühren zu zahlen sind.

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über 3 Monate kostet 80 €, bis zu 3 Monate 65 €, für minderjährige Kinder jeweils die Hälfte.

 

 

Informationen: 

Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Vorsprachetermin, um Ihre Angelegenheit ohne Wartezeit erledigen zu können.  

 

Weitere Informationen zur Terminvergabe erhalten Sie hier.

 

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie nach 5 -jährigem Aufenthalt im Bundesgebiet eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen

 

Die Zuständigkeit bei der Sachbearbeitung richtet sich bei der Ausländerbehörde nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

A-D                          wird z.Zt. von den Bereichen E-K mit übernommen

E-K                          Frau Allendörfer

L-R                          Frau Bernhardt

S-Z                          Frau Aust

Relocationdienste     Frau Raab / Frau Allendörfer

 

Für die Staatsangehörigen der EU-Staaaten sowie von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gelten andere Regelungen (siehe hier). 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Allendörfer, Monika 3-259 06172-999-4912 06172-999-9834 E-Mail
Bernhardt, Nadine
3-257 06172-999-4913 06172-999-9834 E-Mail
Eyben, Birthe 3-245 06172-999-4931 06172-999-9834 E-Mail
Raab, Kerstin 3-263 06172-999-4915 06172-999-9834 E-Mail
Aust, Simone
3-255 06172-999-4914 06172-999-9834 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9834

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Öffnungszeiten der

Ausländerbehörde:

 

Montag

07:30 - 11:30 Uhr

 

Dienstag

Nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

07:30 - 11:30 Uhr

 

Donnerstag    

13:30 - 16:00 Uhr

 

Freitag

Nur nach Vereinbarung