Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
Kurzbeschreibung:
Politisch verfolgte Personen genießen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 16 a Grundgesetz Asylrecht. Die politische Verfolgung muss das Leben oder die Freiheit des Ausländers wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen der politischen Überzeugung bedrohen.
Der Asylantrag ist grundsätzlich bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen, die der für die Aufnahme des Ausländers zuständigen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet ist.
In Hessen ist hierfür die Außenstelle des Bundesamtes in 35398 Gießen, Meisenbornweg 11 (Block 5) zuständig. Der Asylantrag kann dort schriftlich oder mündlich gestellt werden.
Von dort wird geprüft, ob ein Asylgrund vorliegt. Diese Entscheidung kann dann ggf. verwaltungsgerichtlich überprüft werden.
Eine positive Asylprüfung führt zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet; wird der Asylantrag jedoch abgelehnt, muss der Ausländer das Bundesgebiet wieder verlassen. Erfolgt keine freiwillige Ausreise, muss die Ausländerbehörde die Ausreiseverpflichtung im Wege einer Abschiebung zwangsweise durchsetzen
Asylbewerber genügen ihrer Ausweispflicht im Bundesgebiet durch eine Aufenthaltsgestattung; die Verlängerung wird von der Ausländerbehörde vorgenommen, jedoch erst in den letzten zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit.
Was wird benötigt:
- Zuweisungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt (bei Zuweisung in den Hochtaunuskreis)
- 2 biometrische Passbilder (sofern noch nicht angegeben)
Gebühren:
Die Verlängerung des Aufenthaltsgestattung erfolgt gebührenfrei.
Informationen:
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Ackermann, Frank | 3-249 | 06172-999-4921 | 06172-999-9834 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
AusländerbehördeAnschrift
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Öffnungszeiten der
Ausländerbehörde
-Bereich Asyl, Duldung -:
Montag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
nur nach Vereinbarung
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
Nur nach Vereinbarung






