Vornamensänderung
Kurzbeschreibung:
In begründeten Fällen kann ein Vorname geändert werden.

Der Hochtaunuskreis ist für solche Anträge nur zuständig, wenn die betr. Person in Glashütten, Grävenwiesbach oder Weilrod wohnhaft ist. In allen anderen Fällen ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde selbst zuständig.
Was wird benötigt:
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Antragsformular (kann telefonisch angefordert werden)
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Ausführliche Begründung mit entsprechenden Nachweisen
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Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch und vom Familienbuch
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Führungszeugnis
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Pass- oder Ausweiskopie
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Melderegisterauskunft
Gebühren bzw. Kosten:
- 100 €
Informationen:
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Klebow, Stefan | 3-253 | 06172-999-4930 | 06172-999-9834 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
PersonenstandswesenAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ausländerbehörde
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg






