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Vornamensänderung

Kurzbeschreibung: 

 

In begründeten Fällen kann ein Vorname geändert werden.

 

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Der Hochtaunuskreis ist für solche Anträge nur zuständig, wenn die betr. Person in Glashütten, Grävenwiesbach oder Weilrod wohnhaft ist. In allen anderen Fällen ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde selbst zuständig.

 

 

Was wird benötigt:

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Informationen:

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Klebow, Stefan 3-253 06172-999-4930 06172-999-9834 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Personenstandswesen

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ausländerbehörde

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg