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Kurzbeschreibung:
In begründeten Fällen kann ein Vorname geändert werden.

Der Hochtaunuskreis ist für solche Anträge nur zuständig, wenn die betr. Person in Glashütten, Grävenwiesbach oder Weilrod wohnhaft ist. In allen anderen Fällen ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde selbst zuständig.
Was wird benötigt:
Gebühren bzw. Kosten:
Informationen:
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Klebow, Stefan | 3-253 | 06172-999-4930 | 06172-999-9834 |
Hochtaunuskreis
- Der Landrat -
Ausländerbehörde
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg