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Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses sind in § 71 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt.
Die nähere Ausgestaltung für den Hochtaunuskreis ist in der "Satzung für das Jugendamt des Hochtaunuskreises" niedergelegt.
Nach § 71 Abs. 1 SGB VIII setzt sich der Jugendhilfeausschuss in bestimmten Stimmenverhältnissen aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft (d.h. des Kreistages), von in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männern, sowie Vertreterinnen und Vertretern der im Hochtaunuskreis anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zusammen.
Im Hochtaunuskreis sind 10 stimmberechtigte und zur Zeit 14 beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss tätig.
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe