Eingliederungshilfe Hilfe für behinderte Menschen gem. § SGB XII in Verbindung mit SGB IX - Allgemein
Anspruchsberechtigt sind Menschen im Hochtaunuskreis, die körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind. Die Menschen mit Behinderung stehen denen von einer Behinderung bedrohten Menschen grundsätzlich gleich.
Die Eingliederungshilfe umfasst Beratung und Information für behinderte Menschen, Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach 53 Abs. 3 SGB XII ist es eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Sie hat das Ziel dem Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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| Eingliederungshilfe für behinderte Menschen | ||||
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Frau Maurer
Teamleiterin |
3-202 | 06172-999-5430 | 06172-999-9812 | |
| Frau Bernhardt | 3-227 | 06172-999-5442 | 06172-999-9812 | |
| Frau Dehms | 4-207 | 06172-999-5452 | 06172-999-9812 | |
| Herr Stock | 4-203 | 06172-999-5441 | 06172-999-9812 | |
| Frau Henrici | 3-229 | 06172-999-5443 | 06172-999-9812 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Leitstelle Frauen, Senioren, Behinderte und KrankenhilfeAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






