Logo

Eingliederungshilfe Hilfe für behinderte Menschen gem. § SGB XII in Verbindung mit SGB IX - Allgemein

Anspruchsberechtigt sind Menschen im Hochtaunuskreis, die körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert sind. Die Menschen mit Behinderung stehen denen von einer Behinderung bedrohten Menschen grundsätzlich gleich.

Die Eingliederungshilfe umfasst Beratung und Information für behinderte Menschen, Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach 53 Abs. 3 SGB XII ist es eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Sie hat das Ziel dem Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder ihn soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen


 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Frau Maurer
Teamleiterin
3-202 06172-999-5430 06172-999-9812 E-Mail
Frau Bernhardt 3-227 06172-999-5442 06172-999-9812 E-Mail
Frau Dehms 4-207 06172-999-5452 06172-999-9812 E-Mail
Herr Stock 4-203 06172-999-5441 06172-999-9812 E-Mail
Frau Henrici 3-229 06172-999-5443 06172-999-9812 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Leitstelle Frauen, Senioren, Behinderte und Krankenhilfe

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe