Bildung und Teilhabe 50.60
Bei uns können die Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, § 2 AsylbLG, Wohngeldgesetz (auch für die Städte Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf) und Kindergeldzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- Teilnahme an Tagesausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten oder Kinderfreizeiten für Schülerinnen und Schüler bzw. für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen;
- Schulbedarf wie z.B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen; die Leistung wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt, und zwar zum 01.08. des Jahres 70,00 € und zum 01.02. des Jahres 30,00 €.
- Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen;
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, wenn das Lernziel - Versetzung in die nächste Klasse - nach Einschätzung der Schule gefährdet ist;
- Mittagessen für Kinder, die Kita, Schule oder Hort besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden; Hinweis: Ein Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen ist selbst zu erbringen.
- Mitmachen bei Sport, Kultur und Freizeit durch Übernahme der Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern und Teilnahme an Freizeiten (Pfadfinder, Theaterfreizeit o.ä.). Für diese Leistungen stehen pro Kind und Monat 10,00 € zur Verfügung.
Die unter 1. bis 5. aufgeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 24 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Die unter 6. aufgeführten Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (= unter 18 Jahre).
Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Sämtliche Leistungen, mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Schülerbeförderung, werden nicht als Geldleistung erbracht.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Herr Bienek
Sachbearbeiter |
3-502 | 06172-999-5661 | 06172-999-9827 | |
| Teamleitung Bildung und Teilhabe | ||||
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Herr Kaiser
Teamleiter |
3-559 | 06172-999-5620 | 06172-999-9827 | |
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Formulare | |||||||
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Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich BAföG, Wohngeld und UnterhaltAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






