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Bildung und Teilhabe 50.60

 

Bei uns können die Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, § 2 AsylbLG, Wohngeldgesetz (auch für die Städte Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf) und Kindergeldzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

  1. Teilnahme an Tagesausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten oder Kinderfreizeiten für Schülerinnen und Schüler bzw. für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen;
  2. Schulbedarf wie z.B. Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen; die Leistung wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt, und zwar zum 01.08. des Jahres 70,00 € und zum 01.02. des Jahres 30,00 €.
  3. Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen;
  4. Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, wenn das Lernziel - Versetzung in die nächste Klasse - nach Einschätzung der Schule gefährdet ist;
  5. Mittagessen für Kinder, die Kita, Schule oder Hort besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden; Hinweis: Ein Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen ist selbst zu erbringen.
  6. Mitmachen bei Sport, Kultur und Freizeit durch Übernahme der Mitgliedsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern und Teilnahme an Freizeiten (Pfadfinder, Theaterfreizeit o.ä.). Für diese Leistungen stehen pro Kind und Monat 10,00 € zur Verfügung.

Die unter 1. bis 5. aufgeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 24 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.

 

Die unter 6. aufgeführten Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (= unter 18 Jahre).

 

Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.

 

Sämtliche Leistungen, mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Schülerbeförderung, werden nicht als Geldleistung erbracht.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Herr Bienek
Sachbearbeiter
3-502 06172-999-5661 06172-999-9827 E-Mail
Teamleitung Bildung und Teilhabe
Herr Kaiser
Teamleiter
3-559 06172-999-5620 06172-999-9827 E-Mail
 
Formulare
pdf .gif Bildung und Teilhabe - Antrag auf Lernbeihilfe
pdf .gif Bildung und Teilhabe - Hauptantrag
pdf .gif Bildung und Teilhabe - Information für Leistungsberechtigte

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich BAföG, Wohngeld und Unterhalt

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe