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Bei uns können die Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, § 2 AsylbLG, Wohngeldgesetz (auch für die Städte Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf) und Kindergeldzuschlag Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
Die unter 1. bis 5. aufgeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 24 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Die unter 6. aufgeführten Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (= unter 18 Jahre).
Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Sämtliche Leistungen, mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Schülerbeförderung, werden nicht als Geldleistung erbracht.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Herr Bienek
Sachbearbeiter |
3-502 | 06172-999-5661 | 06172-999-9827 | |
| Teamleitung Bildung und Teilhabe | ||||
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Herr Kaiser
Teamleiter |
3-559 | 06172-999-5620 | 06172-999-9827 | |
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Formulare | |||||||
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Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe