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Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leistungen im Rahmen des § 2 AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, können für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
Die unter 1. bis 5. aufgeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 24 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Die unter 6. aufgeführten Leistungen erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind (= unter 18 Jahre).
Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Ausnahme: Die unter Ziffer 2 aufgeführten Leistungen (Schulbedarf) werden für Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII und § 2 AsylbLG, die in den Monaten Februar und August Leistungen beziehen, ohne Antrag automatisch mit den laufenden Leistungen ausgezahlt.
Sämtliche Leistungen, mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Schülerbeförderung, werden nicht als Geldleistung erbracht.
Die zuständige Stelle für die Beantragung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist für Bezieher des Arbeitslosengeldes II der zuständige Fallmanager / die zuständige Fallmanagerin im Landratsamt. Fragen können Sie auch an die nachstehende E-Mail-Adresse hilfemanagemen@hochtaunuskreis.de senden.
Die zuständige Stelle für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, § 2 AsylbLG, Wohngeldgesetz (auch für die Städte Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf) und Kindergeldzuschlag ist die Leitstelle 50.60 - BAföG, Wohngeld und Unterhalt - im Landratsamt. Ihren Ansprechpartner erreichen Sie hier.
Diese Information finden Sie hier auch im PDF-Format zum Ausdrucken.
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Formulare | |||||||
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Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe