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Wohngeld (Mietzuschuss)

Mietzuschuss für Mietwohnungen


 

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfüllt sind. Das Wohngeld richtet sich nach

+ der Höhe des Gesamteinkommens, 

 

+ der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie

 

+ der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder in der Mietwohnung.

Das Wohngeld hilft Mietern, die Wohnkosten für eine angemessene Wohnung zu mindern.
Einen Antrag auf Wohngeld stellen Einwohner der Städte,

 

- Bad Homburg,

 

- Friedrichsdorf und

 

- Oberursel


bei der Wohngeldstelle ihrer Stadtverwaltung (NICHT beim Hochtaunuskreis).
Die Bewohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis stellen ihren Antrag auf Wohngeld

 

-> bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt

 

-> bei der Wohngeldstelle des Hochtaunuskreises. 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Wohngeld Buchstaben A-G
Herr Elsasser
Sachbearbeiter
3-502 06172-999-5633 06172-999-9827 E-Mail
Wohngeld Buchstaben H-S ohne Sch und St
Herr Gabelin
Sachbearbeiter
3-502 06172-999-5632 06172-999-9827 E-Mail
Wohngeld Buchstaben Sch, St, T-Z
Herr Schumacher
Sachbearbeiter
3-509 06172-999-5621 06172-999-9827 E-Mail
Teamleitung Wohngeld
Herr Kaiser
Teamleiter
3-559 06172-999-5620 06172-999-9827 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich BAföG, Wohngeld und Unterhalt

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe