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Mietzuschuss für Mietwohnungen
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes erfüllt sind. Das Wohngeld richtet sich nach
+ der Höhe des Gesamteinkommens,
+ der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie
+ der Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder in der Mietwohnung.
Das Wohngeld hilft Mietern, die Wohnkosten für eine angemessene Wohnung zu mindern.
Einen Antrag auf Wohngeld stellen Einwohner der Städte,
- Bad Homburg,
- Friedrichsdorf und
bei der Wohngeldstelle ihrer Stadtverwaltung (NICHT beim Hochtaunuskreis).
Die Bewohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis stellen ihren Antrag auf Wohngeld
-> bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt
-> bei der Wohngeldstelle des Hochtaunuskreises.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Wohngeld Buchstaben A-G | ||||
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Herr Elsasser
Sachbearbeiter |
3-502 | 06172-999-5633 | 06172-999-9827 | |
| Wohngeld Buchstaben H-S ohne Sch und St | ||||
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Herr Gabelin
Sachbearbeiter |
3-502 | 06172-999-5632 | 06172-999-9827 | |
| Wohngeld Buchstaben Sch, St, T-Z | ||||
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Herr Schumacher
Sachbearbeiter |
3-509 | 06172-999-5621 | 06172-999-9827 | |
| Teamleitung Wohngeld | ||||
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Herr Kaiser
Teamleiter |
3-559 | 06172-999-5620 | 06172-999-9827 | |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe