Beurkundungen
Wir beurkunden nach vorheriger Terminabsprache kostenfrei:
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Mutterschaftsanerkennung
- Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung (minderjährige Kinder, volljährige Kinder unter 21 Jahren, Betreuungsunterhalt)
- Sorgeerklärungen
- Zustimmung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärungen der gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Eltern zur Anerkennung und Sorgeerklärungen
- Zustimmungserklärung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters Zur Vaterschaftsanerkennung
- Bereiterklärung nach § 7 Abs. 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes
- Widerruf der Einwilligung eines Kindes in die Annahme als Kind
- Verzichtserklärung nach § 1747 BGB, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet
- Aufnahme der Erklärung nach § 648 Zivilprozessordnung
Bitte bringen Sie zur Beurkundung unbedingt Ihren Bundespersonalausweis oder Ihren Pass mit.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Familiennamen des Kindes, bei Beurkundungen vor der Geburt des Kindes richtet sich die Zuändigkeit nach dem Familiennamen der Mutter.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in |
Raum |
Telefon |
Fax |
E-Mail |
Stamm, Andrea
Gre - L |
4-549 |
06172-999-5762 |
06172-999-9827 |
E-Mail |
Gühne, Ilka
M - Sz |
4-553 |
06172-999-5760 |
06172-999-9827 |
E-Mail |
Nell, Rudolf
Sch, T - Z |
4-551 |
06172-999-5761 |
06172-999-9827 |
E-Mail |
Eul, Alexander
A bis Graz |
4-555 |
06172-999-5765 |
06172-999-9827 |
E-Mail |