Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Der TOA bedeutet eine außergerichtliche Regelung und Konfliktschlichtung im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens.
Hiermit eröffnen sich Chancen sowohl für Geschädigte wie auch für Beschuldigte.
Wir führen - als neutrale Vermittler und Konfliktschlichter - Einzelgespräche mit Täter und Opfer, sowie deren Familienangehörigen und bereiten gemeinsam ein Ausgleichsgespräch vor.
Ziele und Ergebnisse eines erfolgreichen TOAs können sein:
- Eine Aufarbeitung des Tatgeschehens
- Erarbeitung einer verbindlichen Konfliktregelung
- Eine Entschuldigung durch den Täter
- materielle Vereinbarungen
- andere Formen der Wiedergutmachung.
Der TOA wird entweder von der Staatsanwaltschaft oder einem Jugendgericht angeregt. Über die Eignung und Durchführung eines TOAs entscheiden die Vermittler im Vorfeld im Rahmen eines internen Fachgesprächs.
Die Vermittlung ist freiwillig und kostenfrei.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Schleicher, Annette | 4-501 | 06172-999-5718 | --- | |
| Schlöffel, Gert | 4-509 | 06172-999-5728 | --- |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Soziale DiensteAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






