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Der TOA bedeutet eine außergerichtliche Regelung und Konfliktschlichtung im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens.
Hiermit eröffnen sich Chancen sowohl für Geschädigte wie auch für Beschuldigte.
Wir führen - als neutrale Vermittler und Konfliktschlichter - Einzelgespräche mit Täter und Opfer, sowie deren Familienangehörigen und bereiten gemeinsam ein Ausgleichsgespräch vor.
Ziele und Ergebnisse eines erfolgreichen TOAs können sein:
Der TOA wird entweder von der Staatsanwaltschaft oder einem Jugendgericht angeregt. Über die Eignung und Durchführung eines TOAs entscheiden die Vermittler im Vorfeld im Rahmen eines internen Fachgesprächs.
Die Vermittlung ist freiwillig und kostenfrei.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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| Schleicher, Annette | 4-501 | 06172-999-5718 | --- | |
| Schlöffel, Gert | 4-509 | 06172-999-5728 | --- |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe