Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Kurzbeschreibung:
Der amtsärztliche Dienst erstellt Pflegegutachten nach SGB XII im Auftrag von Behörden zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Ein Hausbesuch wird bei Bedarf durchgeführt.
Was wird benötigt?
- Nach Erhalt eines Untersuchungsauftrages werden aktuelle ärztliche Unterlagen in Fotokopie angefordert.
Gebühren und Kosten:
- Die Untersuchungsgebühr richtet sich nach der z. Zt. gültigen Verwaltungskostenordnung.
Information:
Eine Terminvergabe erfolgt schriftlich nach Erhalt des Untersuchungsauftrages.
Weitere Inforationen erhalten Sie hier.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Amtsärztlicher Dienst | ||||
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Pohl, Cornelia
Ärztin |
4-110 | 06172-999-5816 | 06172-999-9806 | |
|
Stoll, Sybille Dr.
Ärztin |
4-151 | 06172-999-5811 | 06172-999-9806 | |
|
Welsch, Ramona
Ärztliche Assistenz |
4-151 | 06172-999-5812 | 06172-999-9806 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich GesundheitsdiensteAnschrift
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






