Zurück auf die Startseite  Einen Newsletter abonnieren.  Diese Seite ausdrucken.   Kontakt aufnehmen.  Schrift verkleinern Schrift vergrößern

Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Kurzbeschreibung:

 

Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, z.B. in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe, ausüben wollen, benötigen eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).
Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.

 

 

Was wird benötigt?

  • gültiger Personalausweis/Reisepass/Identitätsnachweis
  • Krankenversicherungskarte (wird zur Datenerfassung benötigt)

 

Gebühren bzw. Kosten:

  • Belehrung inkl. gesiegelter Bescheinigung            25€
  • Zweitschrift der Bescheinigung                            10€

 

Information:

 

Die Belehrung findet jeden Dienstag um 8:30 Uhr und um 14:00 Uhr statt.

 

Da organisatorische Maßnahmen (Gebührenzahlung, Identitätsprüfung) Zeit brauchen, ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmer

30 Minuten vor dem eigentlichen Belehrungstermin

beim BürgerInfoService (BIS) im Haus 3, Erdgeschoss, einfinden.

 

Eine Terminvereinbarung, bzw. eine Terminabsage ist zwingend erforderlich.

Einen Termin erhalten Sie unter: 06172/999-0

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Infektionsprävention - Teamleitung Hygieneinspektoren
Gath, Volker
Hygieneinspektor, Teamleitung
4-261 06172-999-5841 06172-999-9806 E-Mail
 
Merkblätter & weitere Informationen
pdf .gif Belehrung nach Infektionsschutzgesetz-Warum
pdf .gif Feste sicher Feiern
pdf .gif Information zur Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Gesundheitsdienste

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9806

Anschrift

Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe