Infektionsschutzberatung für Kindergemeinschaftseinrichtungen
Kurzbeschreibung:
Das Infektionsschutzgesetz regelt den Umgang mit verschiedenen Infektionskrankheiten, die als Einzelfall irgendwo oder als einzelne oder häufige Erkrankung in einer Kindergemeinschaftseinrichtung auftreten können.
Kindergarten oder Schule, aber auch Privatpersonen, erhalten eine Beratung seitens des Gesundheitsamtes, was bei bestimmten Infektionskrankheiten zu tun und zu beachten ist.
Gebühren bzw. Kosten:
- Die Infektionsschutzberatung für Kindergemeinschaftseinrichtungen ist gebührenfrei.
Weitere Informationen und Merkblätter erhalten Sie hier.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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| Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Abteilungsleitung | ||||
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Piepenbring, Andrea Dr.
Ärztin |
4-209 | 06172-999-5870 | 06172-999-9806 | |
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Merkblätter & weitere Empfehlungen | |||||
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Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich GesundheitsdiensteAnschrift
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






