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Kurzbeschreibung:
Das Infektionsschutzgesetz regelt den Umgang mit verschiedenen Infektionskrankheiten, die als Einzelfall irgendwo oder als einzelne oder häufige Erkrankung in einer Kindergemeinschaftseinrichtung auftreten können.
Kindergarten oder Schule, aber auch Privatpersonen, erhalten eine Beratung seitens des Gesundheitsamtes, was bei bestimmten Infektionskrankheiten zu tun und zu beachten ist.
Gebühren bzw. Kosten:
Weitere Informationen und Merkblätter erhalten Sie hier.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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| Kinder- und Jugendärztlicher Dienst - Abteilungsleitung | ||||
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Piepenbring, Andrea Dr.
Ärztin |
4-209 | 06172-999-5870 | 06172-999-9806 | |
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Merkblätter & weitere Empfehlungen | |||||
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Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe