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Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit / -unfähigkeit bei psychischen Störungen /Erkrankungen

Kurzbeschreibung:

 

Der Psychiater des sozialpsychiatrischen Dienstes führt Gutachten zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit/ -unfähigkeit von Studierenden und Prüfungskandidaten durch.

Voraussetzung für die Durchführung der Untersuchungen ist ein schriftlicher Untersuchungsauftrag der Prüfungsbehörde an das Gesundheitsamt.

 

 

Was wird benötigt?

  • Studienausweis
  • ein aktuelles ärztliches Attest
  • Untersuchungsauftrag der Prüfungsbehörde
  • ggf. die Prüfungsverordnung des entsprechenden Prüfungsamtes (Adresse, Ansprechpartner).

 

Gebühren und Kosten:

  • Die Untersuchungsgebühr richtet sich nach der z. Zt. gültigen Verwaltungskostenordnung.

 

Information:

 

Unmittelbar nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit muss eine telefonische Terminvergabe

unter: Tel. 06172/999-5813 erfolgen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Sozialpsychiatrischer Dienst
Pauly, Roland Dr.
Neurologe und Psychiater
4-253 06172-999-5821 06172-999-9806 E-Mail
 
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