Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit / -unfähigkeit bei psychischen Störungen /Erkrankungen
Kurzbeschreibung:
Der Psychiater des sozialpsychiatrischen Dienstes führt Gutachten zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit/ -unfähigkeit von Studierenden und Prüfungskandidaten durch.
Voraussetzung für die Durchführung der Untersuchungen ist ein schriftlicher Untersuchungsauftrag der Prüfungsbehörde an das Gesundheitsamt.
Was wird benötigt?
- Studienausweis
- ein aktuelles ärztliches Attest
- Untersuchungsauftrag der Prüfungsbehörde
- ggf. die Prüfungsverordnung des entsprechenden Prüfungsamtes (Adresse, Ansprechpartner).
Gebühren und Kosten:
- Die Untersuchungsgebühr richtet sich nach der z. Zt. gültigen Verwaltungskostenordnung.
Information:
Unmittelbar nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit muss eine telefonische Terminvergabe
unter: Tel. 06172/999-5813 erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Sozialpsychiatrischer Dienst | ||||
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Pauly, Roland Dr.
Neurologe und Psychiater |
4-253 | 06172-999-5821 | 06172-999-9806 | |
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Merkblätter & weitere Empfehlungen | |||
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Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich GesundheitsdiensteAnschrift
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






