Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit / -unfähigkeit
Kurzbeschreibung:
Der amtsärztliche Dienst führt Gutachten zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit/ -unfähigkeit von Studierenden und Prüfungskandidaten durch.
Voraussetzung für die Durchführung der Untersuchungen ist ein schriftlicher Untersuchungsauftrag der Prüfungsbehörde an das Gesundheitsamt.
Was wird benötigt?
- Studienausweis
- ein aktuelles ärztliches Attest
- Untersuchungsauftrag der Prüfungsbehörde
- ggf. die Prüfungsverordnung des entsprechenden Prüfungsamtes (Adresse, Ansprechpartner).
Gebühren und Kosten:
- Die Untersuchungsgebühr richtet sich nach der z. Zt. gültigen Verwaltungskostenordnung.
Information:
Unmittelbar nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit muss eine telefonische Terminvergabe
unter: Tel. 06172/999-5812 erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Amtsärztlicher Dienst | ||||
|
Pohl, Cornelia
Ärztin |
4-110 | 06172-999-5816 | 06172-999-9806 | |
|
Stoll, Sybille Dr.
Ärztin |
4-151 | 06172-999-5811 | 06172-999-9806 | |
|
Welsch, Ramona
Ärztliche Assistenz |
4-151 | 06172-999-5812 | 06172-999-9806 | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich GesundheitsdiensteAnschrift
Hochtaunuskreis - Der Kreisausschuss - Gesundheitsdienste
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






