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Genehmigung von Veranstaltungen

Kurzbeschreibung:


Diese Genehmigung der Naturschutzbehörde ist nur notwendig, wenn das Vorhaben nicht auch von einer anderen Behörde, z.B. Bauaufsichtsbehörde, genehmigt werden muß. Dann wäre das folgende Verfahrens von dieser Behörde durchzuführen. Bei Veranstaltungen kann dies beispielsweise die Strassenverkehrsbehörde sein. 

Veranstaltungen können jedenfalls die Auswirkungen von Eingriffen in Natur und Landschaft haben, die in vielen Fällen der Genehmigung. Näheres regelt vor allem das Hessische Naturschutzgesetz.

 

Zusammenfassend haben wir die Thematik unter

 

Eingriffe in Natur und Landschaft

 

beschrieben.

 

Selbstverständlich kann solch ein Vorhaben vorher direkt mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Bei größeren Veranstaltungen macht es Sinn, dies zusammen mit dem

 

Naturpark Hochtaunus 

 

und im Wald mit dem

 

● zuständigen Forstamt

 

und der

 

● Unteren Forstbehörde

 

zu erörtern. In der Regel werden wir versuchen, einen Termin hierfür zustandezubringen.

 

 

Was wird benötigt?


Damit die Behörde eine faire - also rechtskonforme und verständliche - Entscheidung treffen kann, braucht sie eine aussagefähige Erläuterung, dazu gehört


● eine genaue Beschreibung des jeweiligen Vorhabens,


● einen aussagefähigen Lageplan des Vorhabens, z.B. Topographische Karte 1:25.000,

 

● Angaben, ob Biotope betroffen sind und

 

○ mit welchen Maßnahmen sie ggf. geschützt werden


○ vor allem, die dann die Zuschauerlenkung funktioniert

 

● Angaben über das Parken von PKW außerhalb von Parkplätzen

 


Gebühren bzw. Kosten:


 

siehe

 

•  Gebührenordnung 

 

 

Informationen:


Gehen Sie einfach davon aus, dass Sie etwas vorhaben, was die Genehmigungsbehörde nur wenig oder gar nicht kennt. Beschreiben Sie daher das Vorhaben besser zu genau als nur auf das allernötigste Maß beschränkt. Nicht jede Behörde kennt die Regeln eines Cross-Laufes oder eines Radrennens.

 

Gerade bei Sportveranstaltungen ist oft nicht die Veranstaltung selbst, sondern das Zuschaueraufkommen ein Problem für benachbarte Biotope. Widmen Sie sich, das ist unserer Erfahrung, intensiv dieser Problematik. Gleiches kann für die Unterbringung von PKW der Fall sein, besonders in Jahreszeiten, wo sich matschige Äcker o.ä. kaum aus Ausweich-Parkplätze eignen. 

 

Eingehende Erahrungen haben auch die Fachverbände des Sportes, Auskunft kann Ihnen dazu der

 

Landessportbund Hessen Geschäftsbereich Sportinfrastruktur

 

geben.

 

 

Hinweis:

 

Für jährlich wiederkehrende Veranstaltungen kann, wenn sich gezeigt hat, daß Sie die Veranstaltung "im Griff" haben, auch eine Genehmigung auf Dauer erteilt werden. Diese Genehmigung ist zwar dann widerruflich, aber davon wird in der Regel nur Gebrauch gemacht, wenn triftige Gründe vorliegen. Bisher sind uns keine Fälle im Hochtaunuskreis bekannt.

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Annussek, Christian 5-405 06172-999-6002 --- E-Mail
Kluge, Tilman
Fachbereichsleiter
5-403 06172-999-6000 --- E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Umwelt

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Kreisausschuss