Cross-Compliance

Die Vorschriften der Cross Compliance (übersetzt so viel wie "Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen) werden in Deutschland auch als "anderweitige Verpflichtungen" bezeichnet. Sie bedeuten die Verknüpfung von Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Umweltstandards - auch in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz. Die Einhaltung dieser Standards ist eine Voraussetzung für die Prämie, jedoch nicht der eigentliche Förderungsinhalt der Zahlung.
Die Landwirte in der EU sind - um Prämienzahlungen zu erhalten - an die Wahrung von Verpflichtungen gebunden.
Dazu werden jährlich Vor-Ort-Kontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. Im Bereich Umwelt müssen folgende Vorschriften zwingend eingehalten werden:
- Bodenuntersuchung auf Phosphat für alle Schläge ab 1 Hektar
- Nährstoffvergleiche ab 2005 (Durchschnittsbildung Stickstoff und Phosphor)
- Dokumentation Nährstoffgehalte organischer Dünger
- Dokumentation Stickstoffgehalte (N-min) des Bodens im Frühjahr
- Bewirtschaftung quer zum Hang auf erosionsgefährdeten Standorten
- 3 Kulturen in der Fruchtfolge mit je mind. 15 % Anteil an der AF
- Humusbilanz (wenn vorheriger Punkt nicht zutrifft)
- Prüfplakette Pflanzenschutzspritze
- Dokumentation Pflanzenschutz
- Sachkundenachweis
- Ordnungsgemäße Ausbringung von Klärschlamm und Dokumentation
- Sichere Lagerung von wassergefährdeten Stoffen wie PS-Mitteln, Mineralöle, organische Dünger, Silagesickersäfte
- 6 Monate Lagerkapazität von Gülle und Jauche
- Maximaler Anfall von Stickstoff aus organischer Düngung von 170 kg je Hektar Grünland und Ackerland
- Ordnungsgemäße Ausbringung von Düngemitteln: Zeitlich begrenztes Gülleausbringungsverbot, Verbot von Ausbringung auf wassergesättigten schneebedeckten und hängigen Flächen an Gewässern
- Keine Beseitigung von Landschaftselementen
- Genehmigungen / Anzeigen für Bauprojekte nach dem Bundesnaturschutzgesetz
- Erlaubnis zur Beregnung
Das Amt für den ländlichen Raum unterstützt bei der Erstellung von Humusbilanzen und Nährstoffvergleichen sowie bei der Berechnung der Lagerkapazität organischer Dünger.
Wir beraten Sie gerne.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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Bretschneider-Herrmann, Nikolaus Dr.
Stellv. Fachbereichsleiter |
5-413 | 06172-999-6110 | 06172-999-9833 | |
| Petry-Meyer, Kerstin | 5-449 | 06172-999-6118 | 06172-999-9833 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Ländlicher RaumAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Ländlicher Raum
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






