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Forsthoheit im Hochtaunuskreis

Bei Grävenwiesbach  Hof bei Oberems

 

Nach dem Hessischen Forstgesetz müssen Waldneuanlagen und Waldrodungen genehmigt werden. Genehmigungsbehörde beim Hochtaunuskreis ist das Amt für den ländlichen Raum.

 

Planen Sie eine Waldneuanlage oder eine Waldrodung empfehlen wir, sich zunächst durch das zuständige Forstamt in Fachfragen beraten zu lassen. Der Antrag auf Waldneuanlage oder Waldrodung kann dann beim Amt für den ländlichen Raum schriftlich und formlos gestellt werden. Eine topografische Übersichtskarte im Maßstab 1: 25.000 und die Katasterkarte müssen dem Antrag beigefügt sein.

 

Bei Neuanlagen ist weiter die Beschreibung des Projektes notwendig, also welche Baumarten gewählt sind oder wie der Waldrand gestaltet werden soll.

 

Rodungen müssen begründet werden und die nach der Rodung vorgesehene Nutzungsart des ehemaligen Waldes aufgeführt sein

 

Weitere Informationen: Hessen-Forst

 

Wir beraten Sie gerne.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Hochheim, Anett-Christin 5-415 06172-999-6132 06172-999-9833 E-Mail
Renth, Manfred 5-415 06172-999-6133 06172-999-9833 E-Mail
 
pdf .gif Genehmigung nach dem Hessischen Forstgesetz

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Ländlicher Raum

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