Forsthoheit im Hochtaunuskreis

Nach dem Hessischen Forstgesetz müssen Waldneuanlagen und Waldrodungen genehmigt werden. Genehmigungsbehörde beim Hochtaunuskreis ist das Amt für den ländlichen Raum.
Planen Sie eine Waldneuanlage oder eine Waldrodung empfehlen wir, sich zunächst durch das zuständige Forstamt in Fachfragen beraten zu lassen. Der Antrag auf Waldneuanlage oder Waldrodung kann dann beim Amt für den ländlichen Raum schriftlich und formlos gestellt werden. Eine topografische Übersichtskarte im Maßstab 1: 25.000 und die Katasterkarte müssen dem Antrag beigefügt sein.
Bei Neuanlagen ist weiter die Beschreibung des Projektes notwendig, also welche Baumarten gewählt sind oder wie der Waldrand gestaltet werden soll.
Rodungen müssen begründet werden und die nach der Rodung vorgesehene Nutzungsart des ehemaligen Waldes aufgeführt sein
Weitere Informationen: Hessen-Forst
Wir beraten Sie gerne.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Hochheim, Anett-Christin | 5-415 | 06172-999-6132 | 06172-999-9833 | |
| Renth, Manfred | 5-415 | 06172-999-6133 | 06172-999-9833 |
|
|
Genehmigung nach dem Hessischen Forstgesetz |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Ländlicher RaumAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Ländlicher Raum
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






