Milchbörse und Milchgarantiemenge

Seit dem Jahr 2000 ist eine Übertragung bzw. ein Handeln der Milchquote in Deutschland nur noch über die Milchquoten-Verkaufsstellen, die sogenannten "Milchbörsen" und innerhalb bestimmter Regionen (Übertragungsgebiete) möglich.
Zu festgelegten Terminen (3 mal jährlich) können dort Verkäuferinnen und Verkäufer Milchquoten zu einem von ihnen gewählten Preis anbieten. Erzeuger, die Milchquoten ewerben wollen, machen an der Börse ihrerseits ein nach Preis und Menge definiertes Angebot. Auf dieser Grundlage wird der Gleichgewichtspreis ermittelt und die Quotenmengen verteilt, die dem Gleichgewichtspreis entsprechen. Angebot und Nachfrage, die außerhalb eines Preiskorridors liegen, werden nicht berücksichtigt und können nicht ge- oder verkauft werden.
Die Angebote für die Milchbörse werden an das Amt für den ländlichen Raum gemeldet.
Informationen zur Milchgarantiemengen-Verordnung finden Sie hier.
Wir beraten Sie gerne.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Jäger, Thomas | 5-417 | 06172-999-6129 | 06172-999-9833 |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Ländlicher RaumAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Ländlicher Raum
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe






