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Abbruch baulicher Anlagen

 

 

Kurzbeschreibung:

 

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von Gebäuden und Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Ein vollständiger Abbruchantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren der Baugenehmigung werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt. 

 


 

 

Informationen:  

 

Nicht nur die Errichtung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Gebäuden und baulichen Anlagen, auch der Abbruch dieser ist baugenehmigungspflichtig.

 

Hiervon gibt es Ausnahmen, die in Abschnitt IV der Anlage 2 zu § 55 der Hessischen Bauordnung geregelt sind.

 

 

 

Weitere Informationen, erforderliche Unterlagen, Merkblätter etc. können Sie auf dieser Seite im unteren Bereich ersehen und als pdf downloaden.

 

 

Abbruch

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Abbruch von Gebäuden darf grundsätzlich nur von einer brachenspezifischen Fachfirma ausgeführt werden!

 

Insbesondere beim Abbruch von baulichen Anlagen, bei denen mit einer Kontamination von Bauteilen oder Baurestmassen zu rechnen ist, sind entsprechend den Darlegungen zu ehemals vorhandenen gewerblichen Nutzungen detaillierte Aussagen zu machen über die Schadstoffkonzentration (Beprobung) mit sich daraus ergebendem Entsorgungskonzept.

Wenn ein Verdacht auf Boden- oder Grundwasserverunreinigung besteht, werden Untersuchungen des Grundstückes (altlastenverdächtige Fläche) erforderlich. Diese haben durch die Bauherrschaft in Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde zu erfolgen.

 


 

 

Ihre zuständige Bodenschutzbehörde:

 

RP logo

 

Regierungspräsidium Darmstadt 
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

Tel.: 06151 12 0
Fax: 06151 12 6313
E-Mail: Homepage@rpda.hessen.de

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Belz, Sandra 2-249 06172-999-6307 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Steinbach
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Rehberg, Magdalena 2-243 06172-999-6306 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 06172-999-9825 E-Mail
 
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