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Abgeschlossenheitsbescheinigung (Wohnungseigentum)

 

Kurzbeschreibung:

 
Durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird die Bildung von Wohnungs- bzw. Sondereigentum für Teile eines Gebäudes ermöglicht. Die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit sind im § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG geregelt. Der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. 
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Ein vollständiger Antrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Antrag muss schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 festgesetzt.

 

 

 

Informationen: 


Für die Teilung von Gebäuden in eigenständige Einheiten (z.B. in Eigentumswohnungen oder einzelne Bereiche eines gewerblich genutzten Gebäudes) ist eine durch die Bauaufsicht ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung einschl. der zugehörigen Aufteilungspläne erforderlich.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

Wohnungseigentum kann nur gebildet

werden wenn die Wohnungen

 

1. in sich abgeschlossen sind, d.h., von

    fremden Wohnungen und Räumen

    durch feste Wände und Decken

    baulich vollkommen abgeschlossen

    sind und


2. einen eigenen abschließbaren Zugang

    (unmittelbar vom Freien, von einem

    gemeinschaftlichen Treppenhaus oder

    Vorraum) haben und


3. über eine Küche oder Kochnische

    und sanitäre Anlagen verfügen.

Zusätzliche Räume, die außerhalb der Wohnung liegen, (Keller, Speicher, Garage) können zur abgeschlossenen Wohnung gehören.

 

 

Baulich nicht abgeschlossene Bereiche wie Gartenanteil, erdgeschossige Terrassen und offene Stellplätze können kein Sondereigentum bilden.

Zur Eintragung von Wohnungs- bzw. Sondereigentum in das Grundbuch ist u.a. eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich, dass diese Voraussetzungen vorliegen, die so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. 

 

Für Wohnungen darf Sondereigentum im Grundbuch nur begründet werden, wenn die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit erfüllt ist. Diese Voraussetzungen sind im § 3 des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt.

Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie baulich durch Trennwände/-decken von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist, einen eigenen Zugang von außen (Treppenhaus) hat und zumindest eine Küche/Kochnische, ein WC und ein Bad enthält.
Zu den abgeschlossenen Wohnungen können auch Räume, wie Keller, Speicher oder eine baulich abgeschlossene Garage gehören.



Weitere Informationen, erforderliche Unterlagen, Merkblätter etc. können Sie auf dieser Seite im unteren Bereich ersehen und als pdf downloaden.

 

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Belz, Sandra 2-249 06172-999-6307 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Steinbach
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 06172-999-9825 E-Mail
 
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