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Kurzbeschreibung:
Was wird benötigt?
Ein vollständiger Antrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Antrag muss schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden.
Gebühren bzw. Kosten:
Die Gebühren werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 festgesetzt.
Für die Teilung von Gebäuden in eigenständige Einheiten (z.B. in Eigentumswohnungen oder einzelne Bereiche eines gewerblich genutzten Gebäudes) ist eine durch die Bauaufsicht ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung einschl. der zugehörigen Aufteilungspläne erforderlich.

Wohnungseigentum kann nur gebildet
werden wenn die Wohnungen
1. in sich abgeschlossen sind, d.h., von
fremden Wohnungen und Räumen
durch feste Wände und Decken
baulich vollkommen abgeschlossen
sind und
2. einen eigenen abschließbaren Zugang
(unmittelbar vom Freien, von einem
gemeinschaftlichen Treppenhaus oder
Vorraum) haben und
3. über eine Küche oder Kochnische
und sanitäre Anlagen verfügen.
Zusätzliche Räume, die außerhalb der Wohnung liegen, (Keller, Speicher, Garage) können zur abgeschlossenen Wohnung gehören.
Baulich nicht abgeschlossene Bereiche wie Gartenanteil, erdgeschossige Terrassen und offene Stellplätze können kein Sondereigentum bilden.
Zur Eintragung von Wohnungs- bzw. Sondereigentum in das Grundbuch ist u.a. eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich, dass diese Voraussetzungen vorliegen, die so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Der Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Für Wohnungen darf Sondereigentum im Grundbuch nur begründet werden, wenn die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit erfüllt ist. Diese Voraussetzungen sind im § 3 des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt.
Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie baulich durch Trennwände/-decken von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist, einen eigenen Zugang von außen (Treppenhaus) hat und zumindest eine Küche/Kochnische, ein WC und ein Bad enthält.
Zu den abgeschlossenen Wohnungen können auch Räume, wie Keller, Speicher oder eine baulich abgeschlossene Garage gehören.
Weitere Informationen, erforderliche Unterlagen, Merkblätter etc. können Sie auf dieser Seite im unteren Bereich ersehen und als pdf downloaden.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Glashütten | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach | ||||
| Adolph, Liane | 2-247 | 06172-999-6313 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Königstein | ||||
| Belz, Sandra | 2-249 | 06172-999-6307 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Kronberg | ||||
| Kienitz, Klaus-Dieter | 2-245 | 06172-999-6312 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Schmitten | ||||
| Adolph, Liane | 2-247 | 06172-999-6313 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Steinbach | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Wehrheim | ||||
| Adolph, Liane | 2-247 | 06172-999-6313 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Weilrod | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht - Fachbereichsleitung | ||||
|
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter |
2-252 | 06172-999-6300 | 06172-999-9825 | |
|
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin |
2-244 | 06172-999-6304 | 06172-999-9825 | |
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Wohnungseigentumsgesetz (WEG) |
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Abgeschlossenheitsbescheinigung - Informationen & notwendige Unterlagen |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.