Abweichungs- / Befreiungsantrag (Baurecht)
Kurzbeschreibung:
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Was wird benötigt?
Ein vollständiger Antrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Antrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich.
Gebühren bzw. Kosten:
Die Gebühren werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt.

In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte
Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes
oder eine Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften
mit dem Bauantrag entschieden.
Wenn baugenehmigungsfreie Vorhaben von den
baurechtlichen Vorschriften abweichen, ist hierfür ein
separater Abweichungs-/Befreiungsantrag zu stellen.
Wenn beispielsweise eine Gerätehütte, die kleiner als
30 cbm Rauminhalt aufweist, den nach HBO
vorgeschriebenen Grenzabstand von mind. 3 m
unterschreitet, muss ein Antrag auf Abweichung von
§ 6 HBO gestellt werden.
Ein Befreiungs- oder Abweichungsantrag ist immer
zu begründen.
| Folgende Unterlagen sind für einen Abweichungs- oder Befreiungsantrag erforderlich: | ||
| 1. bis 3. Ausfertigung: | Hinweise: | |
| 1. |
Antrag auf Abweichung / Befreiung nach § 63 HBO / § 31 BauGB mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme |
|
| 2. | Nachbarzustimmungen | Vorlage fallabhängig |
| 3. |
Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabes |
|
| 4. | Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | Vorlage fallabhängig |
| 5. | Bauzeichnungen: | |
| a) Grundrisse | ||
| b) Schnitte | ||
| c) Ansichten | ||
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Die Unterlagen sind jeweils 3-fach in der angegebenen Reihenfolge und getrennt nach den jeweiligen Ausfertigungen zu heften. Beachten Sie bitte auch die Vorgaben des Bauvorlagenerlasses (BVErl) |
|
| Zur Angabe der einzureichenden Unterlagen weisen wir darauf hin, dass jeder Antrag auf seine individuelle Besonderheit geprüft werden muss. Somit kann sich die Notwendigkeit der Einreichung ergänzender Unterlagen oder eine Reduzierung des Antragsumfanges ergeben. |
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Glashütten | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Königstein | ||||
| Herr Lenhard | 2-249 | 06172-999-6316 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Kronberg | ||||
| Kienitz, Klaus-Dieter | 2-245 | 06172-999-6312 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Schmitten | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Usingen | ||||
| Köllner, Antje | 2-312 | 06172-999-2027 | 06172-999-9824 | |
| Bauaufsicht-Technik - Wehrheim | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Weilrod | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht - Fachbereichsleitung | ||||
|
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter |
2-252 | 06172-999-6300 | --- | |
|
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin |
2-244 | 06172-999-6304 | --- | |
|
|
Abweichungs-/Befreiungsantrag (Vordruck) |
|
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Abweichungs-/ Befreiungsantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Bauaufsicht - TechnikAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe

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Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.








