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Bauüberwachung

Kurzbeschreibung:

 

Seit Inkrafttreten der neuen Hessischen Bauordnung ist die Verantwortung zur Prüfung und Überwachung der Bauausführung auf die Bauherrschaft und die durch sie beauftragten am Bau Beteiligten verlagert worden. Da dies jedoch nicht den Verzicht auf die Vorschriften bedeutet, ist es nunmher die Aufgabe der Bauherrschaft, selbst und eigenverantwortlich für die Beachtung der Vorschriften zu sorgen.
Die Bauaufsichtsbehörden sind weiterhin berechtigt und verpflichtet, gegen Gefahrenzustände vorzugehen und die Beachtung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften durchzusetzen.

 

 

Was wird benötigt?

 

Die gesetzlichen Anforderungen an die Bauausführung sind im 4. Abschnitt der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt.

 

 

Informationen:

 

Baustelle RohbauAls Überwachungsorgan der Bauaufsicht bei der Bauausführung hat die Baukontrolle folgende Aufgaben:

• Überwachung genehmigungsbedürftiger

   Bautätigkeiten
Überwachung der Bauzustände

   einschl. der vorzulegenden Unterlagen
• Kontrolle der Bauausführung
• Allgemeine Gefahrenabwehr
• Überwachung der Einhaltung

   der Sicherheitsregeln
• Baueinstellungen
• Nutzungsverbote
• Beseitigungsanordnungen
• baurechtliche Nachbarbeschwerden 

 

 

Die gesetzlichen Anforderungen an die Bauausführung sind im 4. Abschnitt der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt.

Seit Inkrafttreten der neuen Hessischen Bauordnung ist die Verantwortung zur Prüfung und Überwachung der Bauausführung auf die Bauherrschaft und die durch sie beauftragten am Bau Beteiligten verlagert worden.

Da dies jedoch nicht den Verzicht auf die Vorschriften bedeutet, ist es nunmher die Aufgabe der Bauherrschaft, selbst und eigenverantwortlich für die Beachtung der Vorschriften zu sorgen.

Vermessung BaugrundstückDie Bauaufsichtsbehörden sind weiterhin berechtigt und verpflichtet, gegen Gefahrenzustände vorzugehen und die Beachtung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften durchzusetzen.

Die Bauaufsichtsbehörde kann jederzeit bei der Ausführung von baulichen Anlagen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüfen und bei Verstößen die gebotenen bauaufsichtlichen Massnahmen ergreifen bzw. anordnen.

Der Baubeginn muss der Bauaufsicht mindestens 1 Woche vorher und einschließlich aller erforderlichen Unterlagen mitgeteilt werden.

Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschliessende Fertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens 2 Wochen vor Beendigung der jeweiligen Bauarbeiten und einschließlich aller erforderlichen Unterlagen anzuzeigen. 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Friedrichsdorf
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Glashütten
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Grävenwiesbach
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Königstein
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Kronberg
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Neu-Anspach
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Schmitten
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Steinbach
Riedl, Carlos 2-246 06172-999-6305 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Usingen
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Wehrheim
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 --- E-Mail
Bauaufsicht-Baukontrolle - Weilrod
Otto, Hans Werner 2-241 06172-999-6310 --- E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 --- E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 --- E-Mail
 
pdf .gif Baubeginnsanzeige (Vordruck)
pdf .gif Rohbaufertigstellungsanzeige (Vordruck)
pdf .gif Mitteilung der Benutzung vor Fertigstellung (Vordruck)
pdf .gif Anzeige der abschließenden Fertigstellung (Vordruck)
pdf .gif Absteckungsbescheinigung (Vordruck)
pdf .gif Bauschild (Vordruck)
pdf .gif Bescheinigung Nachweisberechtigter (Vordruck)

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

ortsschildschwarzrot

 

 

 

Hessische Bauordnung:

 

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Baugesetzbuch:

 

BauGB2

 

 

Baunutzungsverordnung:

 

BauNVO klein

 

 

Ingenieurkammer Hessen:

 

 

Ingenieurkammer logo

 

 

 

Architektenkammer Hessen:

 

Architektenkammer logo

 

 

 

Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:

 

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zum Arbeitsschutz:

 

sozialnetz2

 

 

 

 

Regierungspräsidium Darmstadt:

 

RP logo

 

 

 

Hessisches Statistisches Landesamt:

 

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Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.

 

 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.