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Kurzbeschreibung:
Seit Inkrafttreten der neuen Hessischen Bauordnung ist die Verantwortung zur Prüfung und Überwachung der Bauausführung auf die Bauherrschaft und die durch sie beauftragten am Bau Beteiligten verlagert worden. Da dies jedoch nicht den Verzicht auf die Vorschriften bedeutet, ist es nunmher die Aufgabe der Bauherrschaft, selbst und eigenverantwortlich für die Beachtung der Vorschriften zu sorgen.
Die Bauaufsichtsbehörden sind weiterhin berechtigt und verpflichtet, gegen Gefahrenzustände vorzugehen und die Beachtung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften durchzusetzen.
Was wird benötigt?
Die gesetzlichen Anforderungen an die Bauausführung sind im 4. Abschnitt der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt.
Informationen:
Als Überwachungsorgan der Bauaufsicht bei der Bauausführung hat die Baukontrolle folgende Aufgaben:
• Überwachung genehmigungsbedürftiger
Bautätigkeiten
• Überwachung der Bauzustände
einschl. der vorzulegenden Unterlagen
• Kontrolle der Bauausführung
• Allgemeine Gefahrenabwehr
• Überwachung der Einhaltung
der Sicherheitsregeln
• Baueinstellungen
• Nutzungsverbote
• Beseitigungsanordnungen
• baurechtliche Nachbarbeschwerden
Die gesetzlichen Anforderungen an die Bauausführung sind im 4. Abschnitt der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt.
Seit Inkrafttreten der neuen Hessischen Bauordnung ist die Verantwortung zur Prüfung und Überwachung der Bauausführung auf die Bauherrschaft und die durch sie beauftragten am Bau Beteiligten verlagert worden.
Da dies jedoch nicht den Verzicht auf die Vorschriften bedeutet, ist es nunmher die Aufgabe der Bauherrschaft, selbst und eigenverantwortlich für die Beachtung der Vorschriften zu sorgen.
Die Bauaufsichtsbehörden sind weiterhin berechtigt und verpflichtet, gegen Gefahrenzustände vorzugehen und die Beachtung öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften durchzusetzen.
Die Bauaufsichtsbehörde kann jederzeit bei der Ausführung von baulichen Anlagen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften überprüfen und bei Verstößen die gebotenen bauaufsichtlichen Massnahmen ergreifen bzw. anordnen.
Der Baubeginn muss der Bauaufsicht mindestens 1 Woche vorher und einschließlich aller erforderlichen Unterlagen mitgeteilt werden.
Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschliessende Fertigstellung ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens 2 Wochen vor Beendigung der jeweiligen Bauarbeiten und einschließlich aller erforderlichen Unterlagen anzuzeigen.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Friedrichsdorf | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Glashütten | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Grävenwiesbach | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Königstein | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Kronberg | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Neu-Anspach | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Schmitten | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Steinbach | ||||
| Riedl, Carlos | 2-246 | 06172-999-6305 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Usingen | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Wehrheim | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | --- | |
| Bauaufsicht-Baukontrolle - Weilrod | ||||
| Otto, Hans Werner | 2-241 | 06172-999-6310 | --- | |
| Bauaufsicht - Fachbereichsleitung | ||||
|
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter |
2-252 | 06172-999-6300 | --- | |
|
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin |
2-244 | 06172-999-6304 | --- | |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Ingenieurkammer Hessen:
Architektenkammer Hessen:
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:
zum Arbeitsschutz:
Regierungspräsidium Darmstadt:
Hessisches Statistisches Landesamt:
Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.