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Baugenehmigung

Kurzbeschreibung:

 

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von Gebäuden und Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren der Baugenehmigung werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt. 

 

 

 

Häuserzeile Wohn

 

Informationen :

 

Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen, auch von Werbeanlagen, bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Hessische Bauordnung (HBO) nicht ausdrücklich eine Genehmigungsfreiheit vorsieht.

 

 

Das jeweilige Verfahren bestimmt die Hessische Bauordnung, z.B.

  • § 55 HBO - Baugenehmigungsfreie Vorhaben
  • § 56 HBO - Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich
  • § 57 HBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • § 58 HBO - Baugenehmigungsverfahren
  • § 68 HBO - Fliegende Bauten
  • § 69 HBO - Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft

     

In Bauanträgen nach § 57 HBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren - ist die Bauuafsichtliche Prüfung eingeschränkt. Sie umfasst die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und beantragte bauordnungsrechtliche Abweichungen.

Die Prüfung durch die Bauaufsicht schließt nur dann andere öffentlich-rechtliche Vorschriften ein, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach diesen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird, wie z.B. im Denkmalschutz.

 

Das heißt, in allen anderen Fällen muss die Bauherrschaft bei der entsprechenden Fachbehörde eine separate Genehmigung / Erlaubnis beantragen.

Die Einhaltung der materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts liegt grundsätzlich allein im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft, insbes. auch der durch die Bauherrschaft beauftragten Am Bau Beteiligten (Entwurfsverfasser, Bauleiter etc.)!

 

Baugenehmigung

Generell ausgenommen vom Anwendungsbereich des Vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens sind Sonderbauten sowie der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen.

 

Im Rahmen des normalen Baugenehmigungsverfahrens nach § 58 HBO wird zusätzlich zum Prüfungsumfang des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens auch das Bauordnungsrecht geprüft.

 

Es besteht die Möglichkeit, trotz Vorliegen der Voraussetzungen des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens (§ 57 HBO) die Prüfung des Bauantrags im Baugenehmigungsverfahren nach § 58 HBO zu beantragen.

 

 

 

 

 

 

 

Folgende Unterlagen sind für die Einreichung eines Bauantrages im jeweiligen Verfahren grundsätzlich erforderlich:

 

   Schriftverkehr (jeweils 1-fach):  § 57  § 58  Hinweise
 1. Antragsformular √ 

√ 

 
 2. Vollmacht nach § 48 Abs. 2 HBO

√ 

wenn Bauherrschaft aus mehreren Personen besteht
 3. Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister Vorlage fallabhängig
 4. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 49 HBO

√ 

 
 5. Angabe der Gebäudeklasse gem. § 2 Abs. 3 HBO  √  
 6.

Befreiungs-/Abweichungsantrag nach § 31 BauGB / § 63 HBO mit  Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme

 √

√ 

Vorlage fallabhängig
 7. Zustimmung der Nachbarschaft  √ Vorlage fallabhängig
 8. Fotos umgebende Bebauung  √ Vorlage fallabhängig
 9. Bestandsfotos Vorlage fallabhängig
 10. Verweigerung der Freigabeerklärung durch die Gemeinde In den Fällen des § 55 Anl. 2 Abschn. V Nr. 1 und § 56 Abs. 3 HBO
 11. Statistischer Erhebungsbogen

√ 

 
 

 1. bis 3. Ausfertigung

 (bei Sonderbauten mind. 4, bei

 Außenbereichsvorhaben mind.

 5 Ausfertigungen)

     
 12. Beschreibung der geplanten Maßnahme (Erläuterungsbericht)  
 13. Gewerbliche Nutzungsbeschreibung (detailliert) Bei gewerbl. Vorhaben
 14. Abwicklung der Straßenfassade einschl. amtl. Höhen (Gelände-, EG-Fußöden-, Firsthöhen) der Gebäude Vorlage fallabhängig
 15.  

Berechnungen:

     
   a) Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ)  √  

 

§§ 19-21 BauNVO

   b) umbauter Raum  

 

 
   c) Rohbau-, Herstellungskosten  

 

 
   d) Wohn- und Nutzfläche  

 
 
   e) Stellplatzberechnung mit Nachweis auf ge-meindl. Fordrg.  

Grundlage: gemeindl.

Stellplatzsatzung

 

 f) Geschossigkeitsnachweise nach § 2 HBO (auch

    zeichnerisch - Grundriss, Schnitt, Ansichten)

 

 
 

Vorlage fallabhängig

 

 g) Abstandsflächennachweis nach § 6 HBO (auch

     zeichnerisch)

 

 
 
 16.  Topografische Karte M 1 : 25.000  

 

Bei Vorhaben im

Außenbereich

 17.

Liegenschaftsplan (Lageplan)

- mit Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

- mit Eintragung des örtl. Planungsstandes
- mit Geländehöhen des Baugrundstückes
- mit Vermaßung des Gebäudestandortes
- nicht älter als 6 Monate

 

 
Bei Neu- und Anbauten
 18. Liegenschaftskarte
- mit Ortsvergleich
- mit Kennzeichnung des Objektes
- nicht älter als 12 Monate
- mit Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

 

 
Bei inneren Umbauten / Nutzungsänderungen
 19. Höhenabwicklung des Grundstückes Vorlage fallabhängig
 20. Freiflächenplan "Ist" (Eingriffsplan) Bei Vorhaben im Außenbereich
 21. Freiflächenplan "Neu" (Ausgleichsplan) Bei Vorhaben im Außenbereich
 22. Freiflächenplan mit Eintrag versiegelter Flächen, Bepflanzung, Stellplätzen, Geländeveränderungen, Böschungen (Eintrag vorh./gepl. Geländehöhen), Stützmauern etc.

 

 
 
 23. Bauzeichnungen M 1 : 100:      
  a) Grundrisse Bei Um /Anbauten / Nutzungsänderungen Darstellung Alt-Neu
  b) Schnitte

 

 
Bei Um /Anbauten / Nutzungsänderungen Darstellung Alt-Neu
  c) Ansichten mit Höhen, alle Höhenangaben interpoliert aus

     Liegenschaftsplan:
     - mit vorh./gepl. Geländeverlauf
     - mit Angabe folgender Gebäudehöhen:
     - Eckpunkte bei Anschnitt Gelände
     - Oberkante aller Fußböden (Rohbau)
     - Schnittpunkt Außenwand - 
       Tragkonstruktion Dach
     - First

 

 
Bei Um /Anbauten / Nutzungsänderungen Darstellung Alt-Neu
 24. Angaben zur Erschließung: Liegenschaftsplan mit Darstellung der Grundleitung bis zum Ortskanal  
 25. Statische Berechnung einschl. Positionspläne 2-fach   Bei Sonderbauten
 26. Brandschutzkonzept   Bei Sonderbauten
 ausrufezeichen  

Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung (bei Sonderbauten 4, bei Außenbereichsvorhaben 5 Ausfertigungen) in der angegebenen Reihenfolge und getrennt nach den jeweiligen Ausfertigungen zu heften, die Unterlagen für den Schriftverkehr sind jeweils 1-fach erforderlich, diese heften Sie bitte separat.

Beachten Sie bitte auch die Vorgaben des Bauvorlagenerlasses (BVErl)

     
 

Hinweis:

Zur Angabe der einzureichenden Unterlagen weisen wir darauf hin, dass jeder Antrag auf seine individuelle Besonderheit geprüft werden muss. Somit kann sich die Notwendigkeit der Einreichung ergänzender Unterlagen oder eine Reduzierung des Antragsumfanges ergeben.

     

 

 

 

Informationen

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Herr Lenhard 2-249 06172-999-6316 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Köllner, Antje 2-312 06172-999-2027 06172-999-9824 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 --- E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 --- E-Mail
 
Vordrucke & Formulare
pdf .gif Angabe Gebäudeklasse § 2 HBO
pdf .gif Bauantrag, Bauvoranfrage (Vordruck)
pdf .gif Abweichungs-/Befreiungsantrag (Vordruck)
pdf .gif Absteckungsbescheinigung (Vordruck)
pdf .gif Baubeginnsanzeige (Vordruck)
pdf .gif Rohbaufertigstellungsanzeige (Vordruck)
pdf .gif Mitteilung der Benutzung vor Fertigstellung (Vordruck)
pdf .gif Anzeige der abschließenden Fertigstellung (Vordruck)
pdf .gif Bauschild (Vordruck)
pdf .gif Bescheinigung Nachweisberechtigter (Vordruck)
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse zum Baurecht
pdf .gif Baugesetzbuch (BauGB)
pdf .gif Baunutzungsverordnung (BauNVO)
pdf .gif Bauvorlagenerlass (BVErl)
pdf .gif EnEV_Energieeinsparverordnung_2009
pdf .gif Feuerungsverordnung (FeuVO )
pdf .gif Garagenverordnung (GaVO)
pdf .gif Hessische Bauordnung (HBO) Anlage 2
pdf .gif Hessische Bauordnung (HBO)
pdf .gif Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO )
pdf .gif Muster-Beherbergungsstaettenverordnung (MBeVO)
pdf .gif Muster-Hochhausrichtlinie (MHHR)
pdf .gif Muster-Hochhausrichtlinie (MHHR) - Erläuterungen
pdf .gif Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL)
pdf .gif Muster-Schulbaurichtlinie (MSchulbauR)
pdf .gif Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO)
pdf .gif Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) - Anlage 1
pdf .gif Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) - Anlage 2
pdf .gif Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)
pdf .gif Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO)
pdf .gif Bauaufsichtlich eingeführte Technische Baubestimmungen
mht .gif Technische Prüfverordnung (TPrüfVO)
Informationen zu Vorhaben i.S.d. Hessischen Bauordnung (HBO)
pdf .gif Informationen zu baugenehmigungsfreien Vorhaben nach § 55 HBO
pdf .gif Informationen zu baugenehmigungsfreien Vorhaben nach § 56 HBO
pdf .gif Merkblatt zur Behandlung bautechnischer Nachweise gem. HBO
pdf .gif Abbruch Bauantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen
pdf .gif Abweichungs-/ Befreiungsantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen
pdf .gif Bauantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen
pdf .gif Bauvoranfrage - Informationen & einzureichende Unterlagen
pdf .gif Werbeanlage Bauantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

ortsschildschwarzrot

 

 

 

Hessische Bauordnung:

 

HBO2002 logo

 

 

Baugesetzbuch:

 

 

 

BauGB2

 

 

 

Baunutzungsverordnung:

 

BauNVO klein

 

 

 

Ingenieurkammer Hessen:

 

 

Ingenieurkammer logo

 

 

 

Architektenkammer Hessen:

 

Architektenkammer logo

 

 

 

Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:

 

Pruefingenieur2 logo

 

 

 

zum Arbeitsschutz:

 

sozialnetz2

 

 

 

 

Regierungspräsidium Darmstadt:

 

RP logo

 

 

 

Hessisches Statistisches Landesamt:

 

Statistik Hessen banner

 

 

 

 

 

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.

 

 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.