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Baugenehmigung

Kurzbeschreibung:

 

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von Gebäuden und Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren der Baugenehmigung werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt. 

 

 

 

Häuserzeile Wohn

 











Informationen :

 

Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen, auch von Werbeanlagen, bedürfen der Baugenehmigung, soweit die Hessische Bauordnung (HBO) nicht ausdrücklich eine Genehmigungsfreiheit vorsieht.

 

 

Das jeweilige Verfahren bestimmt die Hessische Bauordnung, z.B.

  • § 55 HBO - Baugenehmigungsfreie Vorhaben
  • § 56 HBO - Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich
  • § 57 HBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  • § 58 HBO - Baugenehmigungsverfahren
  • § 68 HBO - Fliegende Bauten
  • § 69 HBO - Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft

     

In Bauanträgen nach § 57 HBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren - ist die Bauuafsichtliche Prüfung eingeschränkt. Sie umfasst die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und beantragte bauordnungsrechtliche Abweichungen.

Die Prüfung durch die Bauaufsicht schließt nur dann andere öffentlich-rechtliche Vorschriften ein, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach diesen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird, wie z.B. im Denkmalschutz.

 

Das heißt, in allen anderen Fällen muss die Bauherrschaft bei der entsprechenden Fachbehörde eine separate Genehmigung / Erlaubnis beantragen.

Die Einhaltung der materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts liegt grundsätzlich allein im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft, insbes. auch der durch die Bauherrschaft beauftragten Am Bau Beteiligten (Entwurfsverfasser, Bauleiter etc.)!

 

Baugenehmigung

Generell ausgenommen vom Anwendungsbereich des Vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens sind Sonderbauten sowie der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen.

 

Im Rahmen des normalen Baugenehmigungsverfahrens nach § 58 HBO wird zusätzlich zum Prüfungsumfang des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens auch das Bauordnungsrecht geprüft.

 

Es besteht die Möglichkeit, trotz Vorliegen der Voraussetzungen des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens (§ 57 HBO) die Prüfung des Bauantrags im Baugenehmigungsverfahren nach § 58 HBO zu beantragen.

 


Weitere Informationen, erforderliche Unterlagen, Merkblätter etc. können Sie auf dieser Seite im unteren Bereich ersehen und als pdf downloaden.

 

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

 

hmwvl neu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Köllner, Antje 2-243 06172-999-6311 06172-999-9825 E-Mail
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Belz, Sandra 2-249 06172-999-6307 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Steinbach
Rehberg, Magdalena 2-243 06172-999-6306 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Rehberg, Magdalena 2-243 06172-999-6306 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleitung
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Rehberg, Magdalena
stellv. Fachbereichsleitung
2-243 06172-999-6306 06172-999-9825 E-Mail
 
Vordrucke & Formulare
pdf .gif Bauantrag, Bauvoranfrage (Vordruck)
pdf .gif Abweichungs-/Befreiungsantrag (Vordruck)
pdf .gif Absteckungsbescheinigung (Vordruck)
pdf .gif Baubeginnsanzeige (Vordruck)
pdf .gif Rohbaufertigstellungsanzeige (Vordruck)
pdf .gif Mitteilung der Benutzung vor Fertigstellung (Vordruck)
pdf .gif Anzeige der abschließenden Fertigstellung (Vordruck)
pdf .gif Bauschild (Vordruck)
pdf .gif Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben (Vordruck)
pdf .gif Bescheinigung Nachweisberechtigter (Vordruck)
pdf .gif Angabe Gebäudeklasse § 2 HBO
pdf .gif Baulastauskunft Antrag (Vordruck)
pdf .gif Denkmalschutzrechtliche Genehmigung (Antragsvordruck)
Vorschriften zum öffentlichen Baurecht (Auszug)
pdf .gif Hessische Bauordnung (HBO)
pdf .gif Hessische Bauordnung (HBO) Anlage 2
pdf .gif Bauvorlagenerlass (BauVorlErl)
pdf .gif Baugesetzbuch (BauGB)
pdf .gif Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Informationen zu Vorhaben i.S.d. Hessischen Bauordnung (HBO)
pdf .gif Informationen zu baugenehmigungsfreien Vorhaben nach § 55 HBO
pdf .gif Informationen zu baugenehmigungsfreien Vorhaben nach § 56 HBO
pdf .gif Bauvoranfrage - Informationen & einzureichende Unterlagen
pdf .gif Bauantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen ab 1. September 2012
pdf .gif Abgeschlossenheitsbescheinigung - Informationen & notwendige Unterlagen
pdf .gif Abbruch Bauantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen
pdf .gif Werbeanlage Bauantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen
pdf .gif Baulasten Informationsblatt
pdf .gif Abweichungs-/ Befreiungsantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Hilfreiche Links: 

 

Hessische Bauordnung:

 

HBO2002 logo

 

 

Baugesetzbuch:

 

BauGB2

 

 

Baunutzungsverordnung:

 

BauNVO klein

 




Ingenieurkammer Hessen:

 

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zum Arbeitsschutz:

 

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Regierungspräsidium Darmstadt:

 

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Hessisches Statistisches Landesamt:

 

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Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.

 

 

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