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Bauordnungswidrigkeiten

 

Kurzbeschreibung:

 

Bei der Errichtung, Aufstellung, Änderung, Nutzungsänderung, beim Abbruch oder der Beseitigung baulicher Anlagen sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Wer diesen Vorschriften - vorsätzlich oder fahrlässig - zuwiderhandelt, handelt OWI Bußgeldordnungswidrig.

 

 

Gebühr bzw. Kosten:

 

(Bau-) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 (fünfhunderttausend) Euro geahndet werden (Bußgeldkatalog).

 

 

 

Informationen:

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Im Einzelnen sind diese Tatbestände in u.a. in § 76 der Hessischen Bauordnung aufgeführt.

Geldscheine_01Die Vorschriften sind dem Verfahrensrecht der neuen Hessischen Bauordnung angepasst worden und sollen die wirksame Durchführung der Kompensationsregelungen für den Rückzug behördlicher Präventivprüfung und -überwachung unterstützen.

Sie sind das notwendige Korrelat zu dem erhöhten Maß an Eigenverantwortung und Gesetzestreue, die von der Bauherrschaft und den in ihrem Namen tätigen Privaten erwartet und verlangt werden.

Verwaltungsbehörde im Sinne des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (in Bezug auf bauliche Tatbestände) ist in den meisten Fällen die Bauaufsichtbehörde. 

 

 

Eine Ordnungswidrigkeit wird nach § 54 und § 64 der Hessischen Bauordnung eingeleitet.

Dies in Verbindung mit dem § 76 Hess. Bauordnung.

 

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird Ihnen jeweils die Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Dies geschieht in der Regel mittels eines Anhörungsbogens.

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht - Bauordnungswidrigkeiten
Nickolai, Sibylle 2-250 06172-999-6301 06172-999-9825 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

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- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihren Ansprechpartner für Bauordnungswidrigkeiten.

 

 

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Hessische Bauordnung:

 

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