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Kurzbeschreibung:
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Was wird benötigt?
Eine vollständige Bauvoranfrage ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Antrag auf Bauvorbescheid muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Antrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.
Gebühren bzw. Kosten:
Die Gebühren des Bauvorbescheids werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 festgesetzt.
Informationen:
Vor dem Einreichen eines förmlichen Bauantrages kann eine schriftliche Anfrage (Bauvoranfrage) mit dem Antrag auf Erlass eines rechtverbindlichen Bauvorbescheides an die Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Da ein Bauvorbescheid eine grundstücks-, keine personenbezogene Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde ist, ist es nicht erforderlich, dass der Antrag vom Grundstückseigentümer gestellt wird (z.B. bei potenziellen Grundstückskäufern).
Bereits im Vorplanungsstadium kann somit anhand konkreter Fragestellungen zu einem geplanten Bauvorhaben dieses hinsichtlich seiner grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit rechtsverbindlich geklärt werden.
So kann z.B. vor Bauantragstellung geklärt werden, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, d.h., ob es auf dem vorgesehenen Baugrundstück aus städtebaulicher Sicht überhaupt errichtet werden dürfte bzw. ob das Grundstück in der vorgesehenen Art überhaupt bebaubar ist. Dies ist natürlich vor allem bei der Frage, ob ein Grundstück im Bebauungszusammenhang oder im Außenbereich liegt, von Interesse.
Sollte eine Bauvoranfrage zu einem Baugrundstück über die Frage der grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstückes hinausgehen, ist die Beauftragung eines Entwurfsverfassers durch die Bauherrschaft notwendig.
Bauvoranfragen nach § 66 HBO sind nur für Bauvorhaben und Teile von Bauvorhaben zulässig, die baugenehmigungspflichtig sind, also nicht für Vorhaben nach § 55 Anlage 2 und § 56 HBO, bei Vorhaben nach den § 57 und § 58 HBO nur insoweit, als sie der bauaufsichtlichen Prüfung unterliegen.
| Folgende Unterlagen sind zur Einreichung einer Bauvoranfrage erforderlich: | ||
| Schriftverkehr (jeweils 1-fach) | Hinweise: | |
| 1. | Antragsformular | |
| 2 | Vollmacht nach § 48 Abs. 2 HBO | Vorlage fallabhängig |
| 3. | Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 49 HBO | |
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detaillierte Fragestellung zum Bauvorhaben gem. § 66 Abs. 1 HBO |
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| 1. bis 3. Ausfertigung, bei Außenbereichsvorhaben 5 Ausfertigungen | ||
| 5. |
Erläuterung / Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe: - der Gebäudeklasse gem. § 2 Abs. 3 HBO - der Art der Nutzung - der Geschossigkeit |
vorhabenbezogen |
| 6. | Gewerbliche Nutzungsbeschreibung | Vorlage fallabhängig |
| 7. | Berechnungen: | |
| a) umbauter Raum | ||
| b) Baukosten | ||
| c) Art und Maß der baulichen Nutzung | §§ 19-21 BauNVO beachten | |
| d) Stellplatznachweis | Grundlage: Stellplatzsatzung der Gemeinden | |
| 8. |
Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabes |
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| 9. | Auszug aus dem Liegenschaftsbuch | Vorlage fallabhängig |
| 10. | Freiflächenplan | Vorlage fallabhängig |
| 11. | Bauzeichnungen, ggf. mit Eintrag Nachbargebäude: | |
| a) Grundrisse | ||
| b) Schnitte | ||
| c) Ansichten | ||
| 12. | Abwicklung der Straßenfassade | Vorlage fallabhängig |
| 13. | Fotos der umgebenden Bebauung |
Vorlage fallabhängig |
| 14. | Bestandsfotos |
Vorlage fallabhängig |
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Die Unterlagen sind jeweils 3-fach (bzw. 5-fach) in der angegebenen Reihenfolge und getrennt nach den jeweiligen Ausfertigungen zu heften, die Unterlagen für den Schriftverkehr sind jeweils 1-fach erforderlich, diese heften Sie bitte separat. |
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Beachten Sie bitte auch die Vorgaben des Bauvorlagenerlasses (BVErl)
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Hinweis: Zur vorstehenden Angabe der einzureichenden Unterlagen weisen wir darauf hin, dass jeder Antrag auf seine individuelle Besonderheit geprüft werden muss. Somit kann sich die Notwendigkeit der Einreichung ergänzender Unterlagen oder eine Reduzierung des Antragsumfanges ergeben. |
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Glashütten | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Königstein | ||||
| Herr Lenhard | 2-249 | 06172-999-6316 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Kronberg | ||||
| Kienitz, Klaus-Dieter | 2-245 | 06172-999-6312 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Schmitten | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Usingen | ||||
| Köllner, Antje | 2-312 | 06172-999-2027 | 06172-999-9824 | |
| Bauaufsicht-Technik - Wehrheim | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Weilrod | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht - Fachbereichsleitung | ||||
|
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter |
2-252 | 06172-999-6300 | --- | |
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Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin |
2-244 | 06172-999-6304 | --- | |
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Bauantrag, Bauvoranfrage (Vordruck) |
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Bauvoranfrage - Informationen & einzureichende Unterlagen |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Ingenieurkammer Hessen:
Architektenkammer Hessen:
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:
zum Arbeitsschutz:
Regierungspräsidium Darmstadt:
Hessisches Statistisches Landesamt:
Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.