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Bauvorbescheid

Kurzbeschreibung:

 

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von Gebäuden und Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung. Vor dem Einreichen eines förmlichen Bauantrages kann eine schriftliche Anfrage (Bauvoranfrage) mit dem Antrag auf Erlass eines rechtverbindlichen Bauvorbescheides an die Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Eine vollständige Bauvoranfrage ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Antrag auf Bauvorbescheid muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Antrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren des Bauvorbescheids werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 festgesetzt. 


 

 

Informationen:

 

Vor dem Einreichen eines förmlichen Bauantrages kann eine schriftliche Anfrage (Bauvoranfrage) mit dem Antrag auf Erlass eines rechtverbindlichen Bauvorbescheides an die Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Villa mit Bagger

Da ein Bauvorbescheid eine grundstücks-, keine personenbezogene Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde ist, ist es nicht erforderlich, dass der Antrag vom Grundstückseigentümer gestellt wird (z.B. bei potenziellen Grundstückskäufern).NA Westerfeld Milchhalle

Bereits im Vorplanungsstadium kann somit anhand konkreter Fragestellungen zu einem geplanten Bauvorhaben dieses hinsichtlich seiner grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit rechtsverbindlich geklärt werden.

So kann z.B. vor Bauantragstellung geklärt werden, ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, d.h., ob es auf dem vorgesehenen Baugrundstück aus städtebaulicher Sicht überhaupt errichtet werden dürfte bzw. ob das Grundstück in der vorgesehenen Art überhaupt bebaubar ist. Dies ist natürlich vor allem bei der Frage, ob ein Grundstück im Bebauungszusammenhang oder im Außenbereich liegt, von Interesse.

Sollte  eine Bauvoranfrage zu einem Baugrundstück über die Frage der grundsätzlichen Bebaubarkeit des Grundstückes hinausgehen, ist die Beauftragung eines Entwurfsverfassers durch die Bauherrschaft notwendig. 

 

Bauvoranfragen nach § 66 HBO sind nur für Bauvorhaben und Teile von Bauvorhaben zulässig, die baugenehmigungspflichtig sind, also nicht für Vorhaben nach § 55 Anlage 2 und § 56 HBO, bei Vorhaben nach den § 57 und § 58 HBO nur insoweit, als sie der bauaufsichtlichen Prüfung unterliegen.

 

 

 

 

 

 

  Folgende Unterlagen sind zur Einreichung einer Bauvoranfrage erforderlich:  
  Schriftverkehr (jeweils 1-fach)  Hinweise:
 1.  Antragsformular  
 2  Vollmacht nach § 48 Abs. 2 HBO  Vorlage fallabhängig
 3.  Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 49 HBO  
 4

detaillierte Fragestellung zum Bauvorhaben gem. § 66 Abs. 1 HBO

 
  1. bis 3. Ausfertigung, bei Außenbereichsvorhaben 5 Ausfertigungen  
 5.

 Erläuterung / Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Angabe:

- der Gebäudeklasse gem. § 2 Abs. 3 HBO

- der Art der Nutzung

- der Geschossigkeit

 vorhabenbezogen
 6.  Gewerbliche Nutzungsbeschreibung  Vorlage fallabhängig
 7.  Berechnungen:  
    a) umbauter Raum  
    b) Baukosten  
    c) Art und Maß der baulichen Nutzung  §§ 19-21 BauNVO beachten
    d) Stellplatznachweis Grundlage: Stellplatzsatzung der Gemeinden
 8.

Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte)

nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabes

 
 9. Auszug aus dem Liegenschaftsbuch  Vorlage fallabhängig
 10.  Freiflächenplan  Vorlage fallabhängig
 11. Bauzeichnungen, ggf. mit Eintrag Nachbargebäude:  
  a) Grundrisse  
  b) Schnitte  
  c) Ansichten   
 12.  Abwicklung der Straßenfassade Vorlage fallabhängig
 13.  Fotos der umgebenden Bebauung  

Vorlage fallabhängig

 14.  Bestandsfotos  

Vorlage fallabhängig

 ausrufezeichen

Die Unterlagen sind  jeweils 3-fach (bzw. 5-fach) in der angegebenen Reihenfolge und getrennt nach den jeweiligen Ausfertigungen zu heften, die Unterlagen für den Schriftverkehr sind jeweils 1-fach erforderlich, diese heften Sie bitte separat.

 
   

Beachten Sie bitte auch die Vorgaben des Bauvorlagenerlasses (BVErl)

 

 
 

Hinweis: Zur vorstehenden Angabe der einzureichenden Unterlagen weisen wir darauf hin, dass jeder Antrag auf seine individuelle Besonderheit geprüft werden muss. Somit kann sich die Notwendigkeit der Einreichung ergänzender Unterlagen oder eine Reduzierung des Antragsumfanges ergeben.

 

 

 

 

Informationen

 

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Herr Lenhard 2-249 06172-999-6316 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Köllner, Antje 2-312 06172-999-2027 06172-999-9824 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 --- E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 --- E-Mail
 
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Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

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Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

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Hessische Bauordnung:

 

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