Konzession
Kurzbeschreibung:
Der Antrag auf Erteilung der Konzession (Erlaubnis nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes) ist bei dem Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde oder Stadt einzureichen.
Informationen:

Wer ein Gaststättengewerbe - sei es eine Café, eine Gaststätte, ein Imbiss, eine Bar oder ein Hotel - betreiben will, bedarf einer Erlaubnis nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes - die so genannte Konzession.
Die Zuständigkeiten regelt in Hessen die "Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie über den Betrieb von Straußwirtschaften" vom 10.Oktober 2007.
Nach dieser Verordnung ist für den Vollzug des Gaststättengesetzes das jeweilige Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt zuständig.
links zu den Städten und Gemeinden des Hochtaunuskreises (alphabetisch):
Informationen
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Gaststaettengesetz (GastG) |
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Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie über den Betrieb von Straußwirtschaften |
"Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie über den Betrieb von Straußwirtschaften" vom 10.Oktober 2007
Nach dieser Verordnung ist für den Vollzug des Gaststättengesetzes das jeweilige Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt zuständig.
Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist bei dem Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde oder Stadt einzureichen.
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