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Konzession

Kurzbeschreibung:

 

Der Antrag auf Erteilung der Konzession (Erlaubnis nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes) ist bei dem Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde oder Stadt einzureichen.

 

 

Informationen:

NA Hessenpark_AdlerKeller

 

Wer ein Gaststättengewerbe - sei es eine Café, eine Gaststätte, ein Imbiss, eine Bar oder ein Hotel - betreiben will, bedarf einer Erlaubnis nach den Vorschriften des Gaststättengesetzes - die so genannte Konzession.


Die Zuständigkeiten regelt in Hessen die "Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie über den Betrieb von Straußwirtschaften" vom 10.Oktober 2007.

Nach dieser Verordnung ist für den Vollzug des Gaststättengesetzes das jeweilige Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt zuständig.

 

 

 

 

 

links  zu den Städten und Gemeinden des Hochtaunuskreises (alphabetisch):

 

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LWeil

 

 

Informationen

 

 

 

 
pdf .gif Gaststaettengesetz (GastG)
mht .gif Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie über den Betrieb von Straußwirtschaften

Konzession

 

 

"Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie über den Betrieb von Straußwirtschaften" vom 10.Oktober 2007

 

Nach dieser Verordnung ist für den Vollzug des Gaststättengesetzes das jeweilige Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt zuständig.

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist bei dem Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde oder Stadt einzureichen.

 

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite gelangen Sie über die jeweiligen links direkt zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung.