Nutzungsänderung (Baurecht)
Kurzbeschreibung:
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Was wird benötigt?
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.
Gebühren bzw. Kosten:
Die Gebühren der Baugenehmigung werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt.
Informationen:
Nicht nur die Errichtung oder Änderung oder der Abbruch baulicher Anlagen ist baugenehmigungspflichtig, sondern auch die Nutzung der baulichen Anlage.
Eine Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn die neue Nutzung sich von der bisherigen (genehmigten) Nutzung dadurch unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Forderungen baurechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen sein kann.
Baugenehmigungsfreie Nutzungsänderungen sind in der Anlage 2 Abschn. III zu § 55 HBO aufgeführt.

Demnach werden folgende Nutzungsänderungen als baugenehmigungsfrei definiert:
1. die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und
Räumen, wenn für die neue Nutzung keine
anderen oder weitergehenden öffentlich-
rechtlichen, insbesondere auch bauplanungs-
rechtlichen Anforderungen als für die bisherige
Nutzung in Betracht kommen,
2. die Nutzungsänderung von Räumen im Zuge der
Modernisierung von Nutzungseinheiten, wenn die
Nutzung der Nutzungseinheit beibehalten wird,
3. die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen und
Räumen durch die Errichtung, An- oder Einbringung
von Anlagen und Einrichtungen nach
Abschnitt I Nr. 3.9 und 5.1,
4. die Nutzungsänderung von baulichen und sonstigen
Anlagen und Einrichtungen nach Abschnitt I, sofern
diese auch bei geänderter Nutzung genehmigungsfrei
wären.
Nutzungsänderungen sind deshalb - mit Ausnahmen - baugenehmigungspflichtig.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Glashütten | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Königstein | ||||
| Herr Lenhard | 2-249 | 06172-999-6316 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Kronberg | ||||
| Kienitz, Klaus-Dieter | 2-245 | 06172-999-6312 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Schmitten | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Steinbach | ||||
| Krummrich, Isabell | 2-243 | 06172-999-6311 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Usingen | ||||
| Krummrich, Isabell | 2-243 | 06172-999-6311 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Wehrheim | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Weilrod | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht - Fachbereichsleitung | ||||
|
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter |
2-252 | 06172-999-6300 | --- | |
|
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin |
2-244 | 06172-999-6304 | --- | |
Dienststellen
Fachbereich Bauaufsicht - TechnikAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Ingenieurkammer Hessen:
Architektenkammer Hessen:
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:
zum Arbeitsschutz:
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.













