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Kurzbeschreibung:
Seit Einführung der neuen Hessischen Bauordnung (HBO) sind Werbeanlagen generell zu baulichen Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung erklärt worden. Sie unterliegen somit den hierfür geltenden baurechtlichen Vorschriften. Werbeanlagen sind baugenehmigungspflichtig, mit Ausnahme der Fälle, die in § 55 Anlage 2 der Hessischen Bauordnung 2002 aufgezählt sind.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Was wird benötigt?
Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.
Gebühren bzw. Kosten:
Die Gebühren der Baugenehmigung werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt.
Informationen:

Was sind Werbeanlagen?
Als Werbeanlagen bezeichnet die HBO ortsfeste oder ortsfest genutzte Anlagen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.
Zu Werbeanlagen zählen zum Beispiel Leuchtreklamen aller Art, Ausleger oder Ausstecker, Schilder, Beschriftungen und Beklebungen von Schaufenstern und Markisen, aufgemalte Schriftzüge auf Fassaden, Fahnen, Pylone und andere freistehende Werbeträger sowie Schaukästen, Plakattafeln und Säulen, Wechselwerbeanlagen etc.

In jedem Fall sind ebenso die örtlichen Bauvorschriften zu beachten. So kann z.B. die Gemeinde durch eine Satzung spezielle Vorschriften zur Gestaltung, Art und Größe und auch zum Anbringungsort von Werbeanlagen erlassen oder bestimmte Arten von Werbeanlagen und Warenautomaten ausschließen.
Werbeanlagen sind baugenehmigungsfrei sofern sie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. Abschnitt I Nr. 10 d. § 55 Anlage 2 HBO) erfüllen.
Darüber hinaus bedürfen Werbeanlagen einer Baugenehmigung.
Weitere Informationen, erforderliche Unterlagen, Merkblätter etc. können Sie auf dieser Seite im unteren Bereich ersehen und als pdf downloaden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Glashütten | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach | ||||
| Adolph, Liane | 2-247 | 06172-999-6313 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Königstein | ||||
| Belz, Sandra | 2-249 | 06172-999-6307 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Kronberg | ||||
| Kienitz, Klaus-Dieter | 2-245 | 06172-999-6312 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Schmitten | ||||
| Adolph, Liane | 2-247 | 06172-999-6313 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Steinbach | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Usingen | ||||
| Rehberg, Magdalena | 2-243 | 06172-999-6306 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Wehrheim | ||||
| Adolph, Liane | 2-247 | 06172-999-6313 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht-Technik - Weilrod | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | 06172-999-9825 | |
| Bauaufsicht - Fachbereichsleitung | ||||
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Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter |
2-252 | 06172-999-6300 | 06172-999-9825 | |
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Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin |
2-244 | 06172-999-6304 | 06172-999-9825 | |
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Bauantrag, Bauvoranfrage (Vordruck) |
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Werbeanlage Bauantrag - Informationen & einzureichende Unterlagen |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Hilfreiche Links:
Ingenieurkammer Hessen:
Architektenkammer Hessen:
Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:
zum Arbeitsschutz:
Regierungspräsidium Darmstadt:
Hessisches Statistisches Landesamt: