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Werbeanlage (baugenehmigungspflichtige)

Kurzbeschreibung:

 

Seit Einführung der neuen Hessischen Bauordnung (HBO) sind Werbeanlagen generell zu baulichen Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung erklärt worden.  Sie unterliegen somit den hierfür geltenden baurechtlichen Vorschriften.  Werbeanlagen sind baugenehmigungspflichtig, mit Ausnahme der Fälle, die in § 55 Anlage 2 der Hessischen Bauordnung 2002 aufgezählt sind.
Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

Was wird benötigt?

 

Ein vollständiger Bauantrag ist wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses und kurzes Verfahren. Der Bauantrag muss schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) eingereicht werden. Je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Beachten Sie dabei, dass ein Bauantrag u.U. zurückgewiesen werden kann, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind.

 

 

Gebühren bzw. Kosten:

 

Die Gebühren der Baugenehmigung werden nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz vom 11. Juli 1972 (GVBl. I S. 235) in der derzeit gültigen Fassung und der Bauaufsichtsgebührensatzung des Hochtaunuskreises vom 04. März 1995 und ggf. die Ausgleichsabgabe gem. Hess. Naturschutzgesetz vom 19. September 1980 (GVBl. I S. 309) in der derzeit gültigen Fassung festgesetzt.

 

 

Informationen: 

 

Werbetafeln

Was sind Werbeanlagen?

 

 

Als Werbeanlagen bezeichnet die HBO ortsfeste oder ortsfest genutzte Anlagen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind.

 

Zu Werbeanlagen zählen zum Beispiel Leuchtreklamen aller Art, Ausleger oder Ausstecker, Schilder, Beschriftungen und Beklebungen von Schaufenstern und Markisen, aufgemalte Schriftzüge auf Fassaden, Fahnen, Pylone und andere freistehende Werbeträger sowie Schaukästen, Plakattafeln und Säulen, Wechselwerbeanlagen etc. 

Werbeanlagen

 

 

 

In jedem Fall sind ebenso die örtlichen Bauvorschriften zu beachten. So kann z.B. die Gemeinde durch eine Satzung spezielle Vorschriften zur Gestaltung, Art und Größe und auch zum Anbringungsort von Werbeanlagen erlassen oder bestimmte Arten von Werbeanlagen und Warenautomaten ausschließen. 

 

Werbeanlagen sind baugenehmigungsfrei sofern sie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen  (vgl. Abschnitt I Nr. 10 d. § 55 Anlage 2 HBO) erfüllen.

 

Darüber hinaus bedürfen Werbeanlagen einer Baugenehmigung.

 

 

Weitere Informationen, erforderliche Unterlagen, Merkblätter etc. können Sie auf dieser Seite im unteren Bereich ersehen und als pdf downloaden.

 

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

 

hmwvl neu

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Belz, Sandra 2-249 06172-999-6307 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Steinbach
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Rehberg, Magdalena 2-243 06172-999-6306 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Adolph, Liane 2-247 06172-999-6313 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 06172-999-9825 E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 06172-999-9825 E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 06172-999-9825 E-Mail
 
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Fachbereich Bauaufsicht

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61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Unter dem Punkt "Informationen" auf dieser Seite finden Sie Ihre individuellen Ansprechpartner der Bauaufsicht für die einzelnen Städte- und Gemeindebezirke.

 

 

Für Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

 

 

 

Hilfreiche Links:

 

Hessische Bauordnung:

 

HBO2002 logo

 

 

Baugesetzbuch:

  

BauGB2

 

 

Baunutzungsverordnung:

 

BauNVO klein

 

 

 

Ingenieurkammer Hessen:

 

 

Ingenieurkammer logo

 

 

 

Architektenkammer Hessen:

 

Architektenkammer logo

 

 

 

Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.:

 

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zum Arbeitsschutz:

 

sozialnetz2

 

 

 

 

Regierungspräsidium Darmstadt:

 

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Hessisches Statistisches Landesamt:

 

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