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Widerspruch gegen bauaufsichtlichen Bescheid

Kurzbeschreibung:

 

Das baurechtliche Widerspruchsverfahren ist ein förmliches, außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren. Es gibt den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit, vor Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens von der Bauaufsichtsbehörde erlassene Verwaltungsakte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Sofern ein Bescheid durch die Bauaufsichtsbehörde mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" versehen ist, besteht innerhalb eines Monats nach Zustellung für den Adressaten die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

 

Was wird benötigt?

 

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich Bauaufsicht des Hochtaunuskreises, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe, in doppelter Ausfertigung einzureichen. Er sollte eine Widerspruchsbegründung und einen bestimmten Antrag enthalten.

 

 

Informationen:

GesetzbuchZunächst wird aufgrund des Widerspruches der erlassene Bescheid nochmals durch die Bauaufsicht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.

Wird hierdurch kein anderes Ergebnis erzielt, wird der Vorgang an den Anhörungsausschuss des Hochtaunuskreises abgegeben.

 

Im Anhörungsverfahren können die Beteiligten nochmals ihre Anliegen vorbringen. Danach folgt eine Empfehlung des Anhörungsausschusses, dem Widerspruch abzuhelfen oder nicht.


Diese Empfehlung ist jedoch weder für den Widerspruchsführer noch für den Widerspruchsgegner bindend.

Danach wird der Widerspruch an den Kreisausschuss weitergeleitet. Von dort aus ergeht ein Widerspruchsbescheid.

Zwecks Verfahrensbeschleunigung kann auf die (erstinstanzliche) Anhörung verzichtet werden.

Ist nach Erlass des Widerspruchsbescheides noch immer kein Konsenz erreicht, steht der verwaltungsgerichtliche Klageweg offen. 

 

Zum Widerspruch gegen die Erhebung von Gebühren eines bauaufsichtlichen Bescheides siehe hier.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf
Göbel, Rolf 2-253 06172-999-6318 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Glashütten
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Königstein
Herr Lenhard 2-249 06172-999-6316 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Kronberg
Kienitz, Klaus-Dieter 2-245 06172-999-6312 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Schmitten
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Usingen
Köllner, Antje 2-312 06172-999-2027 06172-999-9824 E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Wehrheim
Frau Adolph 2-247 06172-999-6313 --- E-Mail
Bauaufsicht-Technik - Weilrod
Kreiling, Joachim 2-251 06172-999-6317 --- E-Mail
Bauaufsicht - Fachbereichsleitung
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter
2-252 06172-999-6300 --- E-Mail
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin
2-244 06172-999-6304 --- E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Fachbereich Bauaufsicht - Technik

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9825

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Informationen zum Widerspruch gegen eine bauaufsichtliche Gebührenfestsetzung finden Sie hier

 

 

Widerspruch gegen Bescheid

 

 

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