Widerspruch gegen bauaufsichtlichen Bescheid
Kurzbeschreibung:
Das baurechtliche Widerspruchsverfahren ist ein förmliches, außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren. Es gibt den Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit, vor Einleitung eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens von der Bauaufsichtsbehörde erlassene Verwaltungsakte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Sofern ein Bescheid durch die Bauaufsichtsbehörde mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" versehen ist, besteht innerhalb eines Monats nach Zustellung für den Adressaten die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
Was wird benötigt?
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachbereich Bauaufsicht des Hochtaunuskreises, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe, in doppelter Ausfertigung einzureichen. Er sollte eine Widerspruchsbegründung und einen bestimmten Antrag enthalten.
Informationen:
Zunächst wird aufgrund des Widerspruches der erlassene Bescheid nochmals durch die Bauaufsicht auf seine Rechtmäßigkeit geprüft.
Wird hierdurch kein anderes Ergebnis erzielt, wird der Vorgang an den Anhörungsausschuss des Hochtaunuskreises abgegeben.
Im Anhörungsverfahren können die Beteiligten nochmals ihre Anliegen vorbringen. Danach folgt eine Empfehlung des Anhörungsausschusses, dem Widerspruch abzuhelfen oder nicht.
Diese Empfehlung ist jedoch weder für den Widerspruchsführer noch für den Widerspruchsgegner bindend.
Danach wird der Widerspruch an den Kreisausschuss weitergeleitet. Von dort aus ergeht ein Widerspruchsbescheid.
Zwecks Verfahrensbeschleunigung kann auf die (erstinstanzliche) Anhörung verzichtet werden.
Ist nach Erlass des Widerspruchsbescheides noch immer kein Konsenz erreicht, steht der verwaltungsgerichtliche Klageweg offen.
Zum Widerspruch gegen die Erhebung von Gebühren eines bauaufsichtlichen Bescheides siehe hier.
Ansprechpartner/in
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
| Bauaufsicht-Technik - Friedrichsdorf | ||||
| Göbel, Rolf | 2-253 | 06172-999-6318 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Glashütten | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Grävenwiesbach | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Königstein | ||||
| Herr Lenhard | 2-249 | 06172-999-6316 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Kronberg | ||||
| Kienitz, Klaus-Dieter | 2-245 | 06172-999-6312 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Neu-Anspach | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Schmitten | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Usingen | ||||
| Köllner, Antje | 2-312 | 06172-999-2027 | 06172-999-9824 | |
| Bauaufsicht-Technik - Wehrheim | ||||
| Frau Adolph | 2-247 | 06172-999-6313 | --- | |
| Bauaufsicht-Technik - Weilrod | ||||
| Kreiling, Joachim | 2-251 | 06172-999-6317 | --- | |
| Bauaufsicht - Fachbereichsleitung | ||||
|
Glaser, Joseph
Fachbereichsleiter |
2-252 | 06172-999-6300 | --- | |
|
Geenen, Monika
Stellv. Fachbereichsleiterin |
2-244 | 06172-999-6304 | --- | |
Dienststellen und Öffnungszeiten
Fachbereich Bauaufsicht - TechnikAnschrift
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Fachbereich Bauaufsicht
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe







