Widerspruch gegen Kostenfestsetzung der Bauaufsicht
Kurzbeschreibung:
Wird die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren eines Beschiedes, der mit einer "Rechtbehelfsbelehrung" versehenen ist, angezweifelt, ist gemäß § 16 a Satz 1 Nr. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungskostenordnung (HessAGVwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides unmittelbar beim Verwaltungsgericht Franfurt am Main, Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main, Klage zu erheben.

Verwaltungsgericht
Frankfurt am Main
Adalbertstraße 18
60486 Frankfurt am Main






