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Widerspruch gegen Kostenfestsetzung der Bauaufsicht

 

 

Kurzbeschreibung:

 

Wird die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren eines Beschiedes, der mit einer "Rechtbehelfsbelehrung" versehenen ist, angezweifelt, ist gemäß § 16 a Satz 1 Nr. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungskostenordnung (HessAGVwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides unmittelbar beim Verwaltungsgericht Franfurt am Main, Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main, Klage zu erheben.

 

 

VG Frankfurt

 

 

 

VG-Frankfurt Bild 

 

Verwaltungsgericht

Frankfurt am Main

Adalbertstraße 18 

60486 Frankfurt am Main

 

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