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Überschwemmungsgebiete

Nach dem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gewässer "als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern". Ein Fließgewässer ist eine funktionelle und ökologische Einheit und besteht aus dem Bach selbst, dem Bachbett, dem amphibischen Bereich mit den Ufern und der Tal- bzw. Bachaue.

Bäche und Flüsse sammeln den ihnen zufließenden Niederschlag und leiten ihn letztendlich zum Meer ab. Hierbei ist zu beachten, dass es sowohl oberirdische, als auch unterirdische Einzugsgebiete eines Gewässers gibt.


 

Überschwemmungsgebiete sind Bereiche, die bei Starkregenereignissen (Hochwasser) überschwemmt werden. Sie dienen hydraulisch gesehen der Reduzierung der Hochwasserspitze. Außerdem bilden sie Freiräume für die natürliche Entwicklung der Gewässer. Einengungen und Verbauungen im Überschwemmungsgebiet können zu erheblichen Beeinträchtigungen des Hochwasserabflusses führen. Betroffen davon sind gegenüber liegende Grundstücke und besonders die Unterlieger. In Überschwemmungsgebieten gelten deshalb Verbote, die im Hessischen Wassergesetz aufgeführt sind. 

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