Abwasserabgabe / Eigenkontrollverordnung
Im Haushalt, in Gewerbe und Industrie fällt Abwasser an, das den Regeln der Technik entsprechend behandelt werden muss. Um diese Abwässer umweltverträglich in Oberflächengewässer einleiten zu können, müssen sie in Zentralkläranlagen gereinigt werden. In Außenbereichen liegende Anwesen können oft nicht an die Ortskanalisation angeschlossen werden. In diesen Fällen ist eine dezentrale Abwasserreinigung in Kleinkläranlagen möglich.
Gewerbliches und industrielles Abwasser muss vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation vorbehandelt werden, um die Schädlichkeit zu verringern bzw. gefährliche Stoffe wie Mineralöle zurückzuhalten.
Welche Anforderungen auf der Basis des Wasserhaushaltsgesetz an die Einleitung der Kläranlagenabwässer in Gewässer mindestens festzusetzen sind, ist in der Abwasserverordnung bestimmt. Die Einhaltung der Anforderungen wird im Rahmen der staatlichen Überwachung durch die Wasserbehörden überprüft. Darüberhinaus ist eine regelmäßige betriebliche Überwachung der Abwasseranlagen hinsichtlich des ordnungsgemäßen Betriebes und der Einhaltung der Anforderungen von dem Kläranlagenbetreiber sicherzustellen (Eigenkontrollverordnung) und durch Vorlage von jährlichen Eigenkontrollberichten zu dokumentieren. Abhängig von der Schädlichkeit des in Gewässer aus Kläranlagen eingeleiteten Abwassers ist von den Anlagenbetreibern nach dem Abwasserabgabegesetz jährlich eine Abgabe zu zahlen. Dieses Gesetz wurde erlassen, um den Anreiz zur Schadstoffminderung zu erhöhen. Die Geldmittel aus der Abwasserabgabe werden von den Ländern für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen verwendet.
Ansprechpartner/in
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