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Brunnen

Die Entnahme und das Zutagefördern von Grundwasser fällt unter den Begriff der "Benutzungen" im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes und ist anzuzeigen. Gegebenenfalls ist diese Entnahme und Zutagefördern eine Erlaubnis zu erteilen.
Wenn Sie einen Brunnen bohren lassen und das geförderte Wasser zum Beispiel zur Gartenbewässerung nutzen wollen, ist dies dem Fachbereich Wasser- und Bodenschutz anzuzeigen.
Auch ein bereits vorhandener Brunnen, der bisher nicht gemeldet wurde, ist anzuzeigen.
Kosten (Verwaltungsgebühren) für einen erlaubnisfreien Brunnen fallen nicht an. Von dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (Gemeinde / Stadtwerke) ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang einzuholen.

 

Zuständig für die Städte und Gemeinden sind:

 

Bad Homburg, Friedrichsdorf, Glashütten, Königstein, Kronberg  - Frau Wäser-Renner

Grävenwiesbach, Oberursel, Steinbach, Weilrod - Frau Geßler

Neu-Anspach, Schmitten, Usingen, Wehrheim - Herr Klomann

 

  

Folgende Unterlagen sind zur Anzeige einens privaten Brunnens vorzulegen:

 

Formloses Anschreiben (1-fach)

 

Erläuterungsbericht
- Lage des Brunnens (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)
- Beschreibung der Brunnenanlage mit Angabe von Baujahr, Nennweite,
   Brunnentiefe,
   Pumpenart
- Zweck der Grundwasserentnahme
- beantragte Entnahmemenge in m3/Jahr (<= 3.600 m³/Jahr)

 

Übersichtslageplan

(Maßstab 1:10.000 bis 1:25.000)

Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentümerverzeichnis mit Eintragung der Bohrstelle

Bohrprofil (sofern die Bohrung schon ausgeführt wurde)

Aktuelle bakteriologische und chemisch-physikalische Wasseruntersuchung
(sofern das Grundwasser für den Haushalt oder für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb genutzt wird)

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang; ausgestellt von der zuständigen Kommune

 

 

Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung (sofern das Grundwasser für den Haushalt oder den landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird in 4-facher Ausfertigung) dem FB Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) beim Kreisausschuss des Hochtaunuskreises vorzulegen.

 

 

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Klomann, Heinz 1-216 06172-999-6413 06172-999-9830 E-Mail
Wäser-Renner, Dagmar 1-212 06172-999-6416 06172-999-9830 E-Mail
Geßler, Ilse 1-216 06172-999-6412 06172-999-9830 E-Mail