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Einleitungen in Gewässer

Nach dem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gewässer "als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern". Ein Fließgewässer ist eine funktionelle und ökologische Einheit und besteht aus dem Bach selbst, dem Bachbett, dem amphibischen Bereich mit den Ufern und der Tal- bzw. Bachaue.
Unter einem Teich versteht man ein kleineres, künstlich angelegtes Stillgewässer. Gewässer sind ein prägender Bestandteil unserer Landschaft. Naturnah belassene Gewässer sind vielfältige Lebensräume für Flora und Fauna. Jedes Gewässer ist in vielfältiger Weise mit seiner Umgebung vernetzt. Gewässer sind bedeutsame Ausgleichsräume.
Bäche und Flüsse sammeln den ihnen zufließenden Niederschlag und leiten ihn letztendlich zum Meer ab. Hierbei ist zu beachten, dass es sowohl oberirdische, als auch unterirdische Einzugsgebiete eines Gewässers gibt.


 

Für Einleitungen in Gewässer ist nach dem Hessischen Wassergesetz (HWG) eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist beim Fachbereich Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) zu beantragen. Erlaubnisfrei ist die Einleitung von Dachflächenwasser in ein Gewässer. Diese Einleitung muss der Wasserbehörde und der jeweiligen Gemeinde (als Gewässerunterhaltungspflichtige) nur formlos angezeigt werden

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Wasser- und Bodenschutz
Krist, Peter 1-214 06172-999-6411 06172-999-9830 E-Mail
Laun, Udo 1-214 06172-999-6410 06172-999-9830 E-Mail
Geßler, Ilse 1-216 06172-999-6412 06172-999-9830 E-Mail
Klomann, Heinz 1-216 06172-999-6413 06172-999-9830 E-Mail
Wäser-Renner, Dagmar 1-212 06172-999-6416 06172-999-9830 E-Mail