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Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte

Nach dem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gewässer "als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern".
Ein Fließgewässer ist eine funktionelle und ökologische Einheit und besteht aus dem Bach selbst, dem Bachbett, dem amphibischen Bereich mit den Ufern und der Tal- bzw. Bachaue.
Gewässer sind ein prägender Bestandteil unserer Landschaft. Naturnah belassene Gewässer sind vielfältige Lebensräume für Flora und Fauna. Jedes Gewässer ist in vielfältiger Weise mit seiner Umgebung vernetzt. Gewässer sind bedeutsame Ausgleichsräume.
Bäche und Flüsse sammeln den ihnen zufließenden Niederschlag und leiten ihn letztendlich zum Meer ab. Hierbei ist zu beachten, dass es sowohl oberirdische, als auch unterirdische Einzugsgebiete eines Gewässers gibt.


 

Gewässergüte:

 

Die Reinhaltung der Gewässer ist eine herausragende Aufgabe des Umweltschutzes. Wasser ist als Lebensmittel Nr. 1 besonders schützenswert. Dies gilt nicht nur für das Grundwasser, sondern auch für die Oberflächengewässer. Zwischen beiden besteht ein enger Zusammenhang. Intakte Gewässer sind Lebensgrundlage für viele vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten. 1976 wurde erstmals in Hessen an Hand einer Gütekarte der Zustand der Gewässer dokumentiert. Die kartenmäßige Darstellung der Gewässergüte gibt jeweils den allgemeinen Gütezustand eines Gewässers an Hand des biologischen Zustands wider. Sieben Güteklassen gibt es. Die Beste ist die Güteklasse I (unbelastet bis sehr gering belastet), die Schlechteste ist IV (übermäßig verschmutzt. Dazwischen liegen noch die Klassen I-II, II, II-III, III, und III-IV. Die Hessische Landesregierung strebt für alle Gewässer mindestens die Gewässergüteklasse II (oder besser) an. Rund 75% aller hessischen Gewässer haben diese Gewässergüte zwischenzeitlich erreicht. Dies ist der neuesten Gewässergütekarte aus dem Jahr 2000 zu entnehmen.

 

 

 

Gewässerstrukturgüte:

 

Bäche und Flüsse sind wichtige Bestandteile unserer Landschaft.

Stand in den vergangenen 35 Jahren in erster Linie die Verbesserung der Wasserqualität (Gewässergüte) im Vordergrund, so findet seit einiger Zeit die Gewässerstrukturgüte (Lebensräume im und am Gewässer) immer mehr an Bedeutung.

 

In der Vergangenheit wurden Bäche begradigt, Ufer verbaut, Ufergehölze beseitigt, Feuchtgebiete trockengelegt, Wehre und Staustufen in die Gewässer gebaut, Gewässer verrohrt und die Überschwemmungsgebiete und die Bachauen zugebaut.

 

Nachhaltige Maßnahmen zur umfassenden Renaturierung unserer Bäche (und Flüsse) waren daher dringend erforderlich. Analog zur Gewässergütekarte wurde erstmals in Hessen 1999 eine Strukturgütekarte erstellt. Diese Zusammenstellung zeigte die erheblichen Defizite in drastischer Weise auf. Das Land Hessen unterstützt die Gemeinden bei Renaturierungsmaßnahmen durch das Programm "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz" finanziell.

 

Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen über die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe oder die Verrechnung von Ökopunkten. 

 

 

Weitere Informationen beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

 

http://www.hmulv.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=8833375461844720b76e179eee4afb1c

 

 

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