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Wasserrahmenrichtlinie

Nach dem Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gewässer "als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern". Ein Fließgewässer ist eine funktionelle und ökologische Einheit und besteht aus dem Bach selbst, dem Bachbett, dem amphibischen Bereich mit den Ufern und der Tal- bzw. Bachaue.
Unter einem Teich versteht man ein kleineres, künstlich angelegtes Stillgewässer. Gewässer sind ein prägender Bestandteil unserer Landschaft. Naturnah belassene Gewässer sind vielfältige Lebensräume für Flora und Fauna. Jedes Gewässer ist in vielfältiger Weise mit seiner Umgebung vernetzt. Gewässer sind bedeutsame Ausgleichsräume.
Bäche und Flüsse sammeln den ihnen zufließenden Niederschlag und leiten ihn letztendlich zum Meer ab. Hierbei ist zu beachten, dass es sowohl oberirdische, als auch unterirdische Einzugsgebiete eines Gewässers gibt.




 

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) trat Ende des Jahres 2000 in Kraft, sie ist quasi das "Europäische Wassergesetz". Die EU-WRRL beinhaltet den integrierten Gewässerschutz, d.h. den Schutz von Grundwasser, Oberflächengewässer und aquatischer Lebensgemeinschaften. Ziele sind die Sicherung, bzw. Erreichung eines zumindest guten Zustandes aller Gewässer, die kombinierte Anwendung von Emissions- und Immissionsregelungen, sowie ein Flussgebietsmanagement. Bis Ende 2004 muss eine Erstbeschreibung der Flusseinzugsgebiete vorgenommen werden, eine wirtschaftliche Analyse erstellt und eine Liste der wasserbedeutsamen Schutzgebiete zusammengestellt sein. Hessen gehört mit all seinen Bächen und Flüssen zu den EU-Flussgebietseinheiten Rhein und Weser. Bis zum Jahr 2015 soll für alle Gewässer ein "guter Zustand" erreicht sein. 

 

 

Weitere Informationen zu den Gewässern gibt es unter:

 

 

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie

http://www.hlug.de/

 

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

http://www.hmulv.hessen.de/

 

 

 

 

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