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Kurzbeschreibung:
Der Ehrenbrief ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten. Diese aus
Auszeichnung setzt eine mindestens12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder Tätigkeiten die zum Wohle der Allgemeinheit in den hessischen Gemeinden beigetragen haben.
Was ist mitzubringen?
Das ausgefüllt Antragsformular. Dieses finden Sie hier.
Information:
Die Anregung zur Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen ist an die Landrätin oder den Landrat des Hochtaunuskreises und bei Einwohnern der Stadt Bad Homburg an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister zu richten.
Generell gilt, dass jeder unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit oder Religion mit dem Ehrenbrief geehrt werden kann. Der Ehrenbrief wird in der Regel erst nach 12 Jahren konstant erbrachter Leistung verliehen. Es können aber auch Ausnahmen bezüglich der Jahresanzahl gemacht werden, wenn eine Person eine besondere Einzelleistung erbracht hat.
Bei der Aushändigung des Ehrenbriefes durch die Landrätin oder den Landrat, die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister oder deren Vertreter sollen bei einer Veranstaltung nicht mehr als 3 Personen geehrte werden, damit die zu Ehrenden im Mittelpunkt stehen. Außerdem soll eine Ehrenbriefübergabe nicht am Geburtstag des zu Ehrenden stattfinden. Bei Firmenjubiläen und Vereinsfeiern kann die Übergabe in bestimmten Fällen vollzogen werden.
| Ansprechpartner/in | Raum | Telefon | Fax | |
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| Ehrungen und Orden | ||||
| Giebfried, Martina | 1-507 | 06172-999-9116 | 06172-999-9829 | |
Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe