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Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Kurzbeschreibung:

 

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist eine Auszeichnung wird für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste aus dem sozialen, kreativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Eine einzelne Leistung genügt im Allgemeinen nicht.

 


Was ist mitzubringen?

 

Diese Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnenden Personen beinhalten:

- Vorname und Familienname und Geburtsname bei Frauen
- Wohnanschrift
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Kurzer tabellarischer Lebenslauf ab Ende der Schulzeit
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste
um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
- Referenzpersonen(d. h. Personen, die über die berufliche oder
Öffentliche Arbeit oder Ehrenämter Auskunft geben können)

 

 

Information:

 

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Die Ordensangelegenheit kann formlos bei der jeweiligen Landrätin bzw. Landrat des Kreises erfolgen, in dem die vorgeschlagene Person wohnt. Für den Hochtaunuskreis richten Sie Ihre Schreiben an folgende Adresse:

 

Landrat des Hochtaunuskreises
Fachbereich 90.80
Orden und Ehrungen
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v. d.Höhe

 

 

Für Einwohner der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe erfolgt die Anregung direkt bei der Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister.

 

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird an in- und ausländische Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste aus dem sozialen, kreativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Eine einzelne Leistung genügt im Allgemeinen nicht.

 

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichern Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstorden rechnen. Hinzuweisen ist auch darauf, dass nicht jede Anregung zu einer Verleihung des Verdinestordens führt. Manchmal sind die ordensrechtlichen Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt, manchmal eignet sich die Ehrung mit einer Landesauszeichnung besser.

 

Ein Anspruch auf die Verleihung eines Ordens besteht nicht.

 

Die Ordensvorschläge gehen in ein Prüfverfahren. Sie Referenzen werden in der zuständigen Behörde gesammelt und gehen mit einer Ordensanregung an die Hessische Staatskanzlei. Im Rahmen des dortigen Prüfverfahrens gehen die Anträge an das Bundespräsidialamt. Die Ordensvorschläge werden dort aufgearbeitet und dem Bundespräsidenten zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen: Die Verdienstmedaille, das Verdienstkreuz am Bande, das Verdienstkreuz 1. Klasse, das Große Verdienstkreuz, das Große Verdienstkreuz mit Stern, das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, das Großkreuz.

 

Die Auszeichnungen werden in der Regel von den Regierungschefs der Länder, von Bundes- oder Landesministern, von Regierungspräsidenten, Landräten oder Bürgermeistern überreicht. Nur in wenigen Fällen händigt der Bundespräsident selbst aus.

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Orden und Ehrungen
Giebfried, Martina 1-507 06172-999-9116 06172-999-9829 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung

Anschrift

Hochtaunuskreis
- Der Kreisausschuss -

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v.d. Höhe