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Kurzbeschreibung:
Bei der Ausländerbehörde werden sämtliche Einreiseanträge von Ausländern bearbeitet, die bei den zuständigen deutschen Botschaften oder konsularischen Vertretungen gestellt werden.
Bezüglich der Voraussetzung zur Erlangung eines Aufenthaltstitels gilt, dass diese vor der Einreise in Form eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen ist. Dieses Visum bedarf der Zustimmung der Ausländerbehörde für den gewünschten Aufenthaltsort, wenn der Ausländer sich für mehr als 3 Monate in Deutschland aufhalten oder hier eine Erwerbstätigkeit ausüben will.
Die in diesem Bereich zu stellenden Anträge können grundsätzlich nur über die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen eingereicht werden. Die amtlichen Vordrucke sind ebenfalls nur dort erhältlich.
Hiervon ausgenommen sind die folgenden Staaten, deren Staatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet ohne vorheriges Visumverfahren beantragen können:
Was wird benötigt:
Welche Unterlagen Sie für die Stellung eiens Visumantrages benötigen, erfahren Sie auf Anfrage von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im jeweiligen Land.
Information:
Hier finden Sie zu den Themenbereichen Einreise/Visum/Visumverfahren weitere wichtige Informationen.
Hochtaunuskreis
Der Landrat
Ludwig-Erhard-Anlage 3
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Öffnungszeiten der
Ausländerbehörde:
Montag
07:30 - 11:30 Uhr
Dienstag
Nur nach Vereinbarung
Mittwoch
07:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
Nur nach Vereinbarung