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Elektronischer Aufenthaltstitel


 

Informationen zum neuen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

Ab 1. September 2011 wird der bisherige Aufenthaltstitel, der in Form eines Klebeetiketts in die Pässe eingebracht wurde, durch den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt werden die Aufenthaltstitel in Form von Scheckkarten ausgestellt und mit einem Chip versehen werden, auf dem die biometrischen Daten erfasst sind. Auf diesem  elektronischen  Aufenthaltstitel können darüber hinaus auf Ihren Wunsch hin Zusatzfunktionen (Online-Ausweisfunktion und qualifizierte elektronische Signatur) freigeschaltet werden.

 

Es ist dann erforderlich, dass jede Person ab Vollendung des sechsten Lebensjahres persönlich bei der Ausländerbehörde vorspricht, da in dem eAT die Fingerabdrücke integriert sind. Aufgrund des technischen Aufwands ist von deutlich längeren Wartezeiten im Kundenverkehr der Ausländerbehörde auszugehen. Auch wird die Ausstellung eines Aufenthaltstitels ab dem 1. September 2011 mehrere Wochen dauern, da die Produktion des eAT ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin erfolgt. Eine sofortige Erteilung bei der Ausländerbehörde, auch bei Überträgen eines gültigen Aufenthaltstitels in einen neu ausgestellten oder verlängerten Pass, ist nicht mehr möglich.

 

Es wird daher empfohlen, bereits 8 Wochen vor Ablauf bei bei der Ausländerbehörde vorzusprechen, um eine Verlängerung des bisherigen Aufenthaltstitels zu beantragen. Falls bereits eine Niederlassungserlaubnis vorliegt und nur ein neuer Pass ausgestellt werden soll, in den die Niederlassungserlaubnis übertragen werden soll, gilt das gleiche. Eine baldige Vorsprache ist in jedem Fall zu empfehlen, damit keine Nachteile entstehen, wenn beispielsweise kurzfristig eine Reise erforderlich ist.

 

Die deutlich höheren Herstellungskosten werden übrigens an die Ausweisinhaber weitergegeben: Die Gebühr für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beläuft sich nunmehr auf 100 bis 110 Euro (bisher: 50 bis 60 Euro) und für eine Niederlassungserlaubnis auf mindestens 135 Euro (bisher 85 Euro). Der Aufenthaltstitel in der Form des eAT wird künftig also grundsätzlich 50 Euro teurer sein.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Schreiben der Bundesdruckerei, das jeder Antragsteller erhält, sobald der eAT nach Produktion an die Ausländerbehörde versandt wurde, nicht bedeutet, dass der eAT auch schon hier zur Abholung bereit liegt.

Sobald dies der Fall ist, erhalten Sie von uns zusätzlich eine Postkarte mit der Bitte um Abholung.  

 

In Zusammenhang mit Fragen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels und mit allen Fragen rund um den  steht der Service-Point eAT zur Verfügung.

 

Info deutsch

 

Weitergehende Informationen in 20 Sprachen finden Sie hier

 

Hier werden Sie zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet, wo Sie weitere ausführliche und hilfreiche Informationen rund um den elektronischen Aufenthaltstitel erhalten können.

 

 

 

 

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Eyben, Birthe 3-245 06172-999-4931 06172-999-9834 E-Mail

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Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

 

Sprechzeiten zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bzw. zu allen Fragen rund um den eAT:

 

Montag: 7.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch: 7.30 - 11.30 Uhr

Donnerstag: 13.30 - 16.00 Uhr

 

sowie nur nach vorheriger Terminvereinbarung an folgenden tagen: 

 

Dienstag: 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch: 13.00 - 15.00 Uhr

Freitag: 7.30 - 11.00 Uhr