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Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

Kurzbeschreibung:

 

 

Beruflich hochqualifizierte Ausländer sind z. B. Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen in herausgehobener Funktion sowie Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Hier kann die Ausländerbehörde in besonderen Fällen sofort eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) im Anschluss an das Visum erteilen.

 

 

Was wird benötigt: 

 

 

 

Gebühren bzw. Kosten: 

 

Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis wird eine Gebühr von 200 Euro erhoben. 

 

 

Informationen: 

 

Die Ehegatten und noch nicht volljährige Kinder haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie sind auch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

 

Die Sachbearbeitung richtet sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens:

 

Frau Eyben                              A - D

Frau Allendörfer                       E - K

Frau Bernhardt                        L - R

Frau Aust                                S  - Z

Frau Raab / Frau Allendörfer    Relocation

 

Ansprechpartner/in

Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax E-Mail
Eyben, Birthe 3-261 06172-999-4911 06172-999-9834 E-Mail
Allendörfer, Monika 3-259 06172-999-4912 06172-999-9834 E-Mail
Bernhardt, Nadine
3-257 06172-999-4913 06172-999-9834 E-Mail
Raab, Kerstin 3-263 06172-999-4915 06172-999-9834 E-Mail
Aust, Simone
3-255 06172-999-4914 06172-999-9834 E-Mail

Dienststellen und Öffnungszeiten

Ausländerbehörde

Email

Telefon: 06172-999-0

Fax: 06172-999-9834

Anschrift

Hochtaunuskreis
Der Landrat

Ludwig-Erhard-Anlage 3

61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Öffnungszeiten der

Ausländerbehörde:

 

Montag

07:30 - 11:30 Uhr

 

Dienstag

Nur nach Vereinbarung

 

Mittwoch

07:30 - 11:30 Uhr

 

Donnerstag    

13:30 - 16:00 Uhr

 

Freitag

Nur nach Vereinbarung